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Fragen und Antworten

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Wann bin ich an der Reihe, meinen alten Führerschein umzutauschen (Pflichtumtausch)?

Fristen zum "Pflichtumtausch"

Papier-Führerscheine, die bis einschließlich 31.12.1998 ausgestellt worden sind (grau oder rosa):

Geburtsjahr

Tauschfrist

vor 1953

19.1.2033

1953 - 1958

19.7.2022

1959 - 1964

19.1.2023

1965 - 1970

19.1.2024

1971 oder später

19.1.2025


Wenn Sie schon im Besitz eines EU-Kartenführerscheins sind, der jedoch noch getauscht werden muss, weil er unbefristet ausgestellt wurde (Ziffer 4b ohne Eintrag), richtet sich das Umtauschdatum nicht nach dem Geburtsdatum, sondern nach dem Ausstellungsjahr (siehe Ziffer 4a) wie folgt:

Karten-Führerscheine, die ab 1. Januar 1999 ausgestellt worden sind (ohne Ablaufdatum):

Ausstellungsjahr

Tauschfrist

1999 - 2001

19.1.2026

2002 - 2004

19.1.2027

2005 - 2007

19.1.2028

2008

19.1.2029

2009

19.1.2030

2010

19.1.2031

2011

19.1.2032

2012 - 18.1.2013

19.1.2033

Welche Unterlagen benötige ich für den Pflichtumtausch?

Sie benötigen Ihren Personalausweis oder Reisepass (Reisepass mit einer Meldebescheinigung), Führerschein und ein aktuelles biometrisches Lichtbild.

Welche Gebühren werden für den Pflichtumtausch erhoben?

Die Bearbeitungszeit beträgt derzeit bis zu 6 Monate (Stand Juli 2024).

Bin ich beim Kreis Segeberg überhaupt richtig, meinen Antrag zu stellen?

Wenn Ihr Hauptwohnsitz im Kreis Segeberg liegt, sind wir für Sie zuständig.

Kann ich Anträge auch per Post stellen?

Allein den Antrag für den Pflichtumtausch können Sie online anfordern (bitte über die Homepage des Kreises Segeberg) und auf dem Postweg zurückschicken.

Ich muss den Pflichtumtausch in einem anderen Landkreis / in einer anderen Stadt beantragen, habe die Fahrerlaubnis aber seinerzeit im Kreis Segeberg erworben. Was ist zu tun?

Der neue Landkreis / die neue Stadt ist für Sie zuständig. Sollte es sich um einen Papierführerschein (grau oder rosa) handeln, benötigen Sie eine Karteikartenabschrift aus dem Kreis Segeberg. Diese können Sie hier online anfordern.

Besitzen Sie bereits den Kartenführerschein, sind Ihre Führerscheindaten zentral für Ihre neue Führerscheinstelle beim Kraftfahrt-Bundesamt abrufbar.

Welche Unterlagen benötige ich für einen Ersatzführerschein aufgrund von Diebstahl oder Verlust?

Sie benötigen Ihren Personalausweis oder Reisepass (Reisepass mit einer Meldebescheinigung) und ein aktuelles biometrisches Lichtbild.

Welche Gebühren werden für einen Ersatzführerschein aufgrund von Diebstahl oder Verlust erhoben?

Es wird eine Gebühr in Höhe von 35,30 € bis 45,30 € erhoben.

Welche Unterlagen benötige ich für einen Internationalen Führerschein?

Sie benötigen Ihren Personalausweis oder Reisepass (Reisepass mit einer Meldebescheinigung), EU-Kartenführerschein und ein aktuelles biometrisches Lichtbild.

Welche Gebühren werden für einen Internationalen Führerschein erhoben?

Es wird eine Gebühr in Höhe von 16,00 € erhoben.

Welche Unterlagen benötige ich für die Verlängerung meines Lkw-Führerscheines (Klasse 2 beziehungsweise C/CE)?

Sie benötigen Ihren Personalausweis oder Reisepass (Reisepass mit einer Meldebescheinigung), Ihren aktuellen Führerschein, Gutachten vom Hausarzt (körperliche- und geistige Gesundheit), Gutachten vom Augenarzt und ein aktuelles biometrisches Lichtbild.

Welche Gebühren werden für die Verlängerung meines Lkw-Führerscheines (Klasse 2 beziehungsweise C/CE) erhoben?

Es wird eine Gebühr in Höhe von 35,50 € bis 45,50 € erhoben.

Welche Unterlagen benötige ich für die Ausstellung einer Fahrerkarte?

Sie benötigen Ihren Personalausweis oder Reisepass (Reisepass mit einer Meldebescheinigung), EU-Kartenführerschein und ein aktuelles biometrisches Lichtbild. Sollten Sie bereits Inhaber einer Fahrerkarte sein, bringen Sie diese bitte mit.

Welche Gebühren werden für die Ausstellung einer Fahrerkarte erhoben?

Es wird eine Gebühr in Höhe von 37,00 € erhoben.

Welche Unterlagen benötige ich für die Ausstellung eines Fahrerqualifikationsnachweises ("Auflage 95" für Berufskraftfahrer)?

Sie benötigen Ihren Personalausweis oder Reisepass (Reisepass mit einer Meldebescheinigung), EU-Kartenführerschein und ein aktuelles biometrisches Lichtbild. Zudem muss die Grundqualifikation beziehungsweise die Weiterbildung durch entsprechende Modulschulungen nachgewiesen werden.

Welche Gebühren werden für die Ausstellung einer Fahrerqualifikationsnachweises ("Auflage 95" für Berufskraftfahrer) erhoben?

Es wird eine Gebühr in Höhe von 34,50 € bis 44,50 € erhoben.

Ich besitze die Prüfbescheinigung für das begleitete Fahren mit 17 und werde in Kürze 18 oder bin schon 18. Wie komme ich an meinen Führerschein?

Eine automatische Versendung zum 18. Geburtstag erfolgt nicht. Bitte fordern Sie den Führerschein per E-Mail ab. Der neue EU-Kartenführerschein wird dann per Einwurf-Einschreiben an Ihren Hauptwohnsitz versandt. Sollten Sie bereits Inhaber eines EU-Kartenführerscheines sein, gelten separate Regelungen (Sie erhalten hierüber schriftlich Bescheid).

Kann eine Antragsstellung oder Abholung von Führerscheinen durch eine bevollmächtigte Person erfolgen?

Die Antragstellung muss in der Regel persönlich erfolgen, da hier unter anderem die Unterschrift des Antragstellers benötigt wird. Die Abholung kann grundsätzlich durch eine bevollmächtigte Person erfolgen, sofern diese sich mit Ihrem eigenen Ausweis identifizieren kann und alle erforderlichen Unterlagen zum Beispiel alter Führerschein oder Prüfbescheinigung (zum Beispiel nach bestandener Prüfung) vorliegen.

Was gilt für alle weiteren Bereiche wie Ersterteilung von Fahrerlaubnissen, Erweiterung von Fahrerlaubnissen, Wiedererteilung/Neuerteilung von Fahrerlaubnissen nach gerichtlicher oder behördlicher Entziehung, Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung ("Taxischein"), Eintragungen/Austragungen von Auflagen in beziehungsweise aus dem Führerschein (zum Beispiel 96, 196), Umschreibungen von Dienstfahrerlaubnissen und Umschreibung von ausländischen Fahrerlaubnissen?

Bitte schreiben Sie eine E-Mail und bitten um Kontaktaufnahme.