Kreis Segeberg. Wenn der Strom ausfällt, schlägt die Stunde der Netzersatzanlagen (NEA), die im Fall der Fälle eine weitere Stromversorgung sicherstellen können. Im Rahmen eines Pilotprojekts der Bundesanstalt Technisches Hilfswerk (THW) und des Katastrophenschutzes des Kreises Segeberg haben zwölf THW-Helfer*innen sowie Katastrophenschutzhelfer*innen der neu gegründeten Kreis-Facheinheit Elektroversorgung eine Woche lang eine Qualifizierung als Bedienpersonal großer Netzersatzanlagen durchlaufen.
Schwerpunkte für die Teilnehmer*innen, die allesamt beruflich über einen elektrotechnischen Hintergrund verfügen, waren unter anderem die Stromeinspeisung bei Gebäuden und in bestehende Stromnetze. Neben einem kürzeren Theorieteil ging es während der fünf Tage vor allem ums praktische Üben – also Aufbau des Geräts, Messen, Einspeisen.
Netzersatzanlagen versorgen in erster Linie besonders wichtige Stromverbraucher mit Energie – darunter IT-Systeme, Serverräume, Produktions- und Telekommunikationsanlagen oder medizinische Einrichtungen. Netzersatzanlagen bieten also Notstrom für elektronische Geräte bei Ausfällen oder Störungen im Stromnetz.
Neben stationär installierten Anlagen gibt es auch mobile. Diese kommen häufig bei Hilfsorganisationen oder der Feuerwehr zum Einsatz, um im Katastrophenfall die Stromversorgung kritischer Anlagen aufrechtzuerhalten. Die Ersatzstromversorgungsanlage kann an den Einsatzort transportiert werden, etwa in Form eines Notstromaggregats auf einem Anhänger. Die Katastrophenschutzeinheiten des Kreises verfügen über eine große NEA mit 250 Kilovoltampere und vier kleinere Anlagen.
Die Ausbildung hat in der Feuerwehrtechnischen Zentrale in Bad Segeberg stattgefunden und wurde von einem Ausbilder des THW-Ausbildungszentrums Hoya (Niedersachsen) durchgeführt. "Dass das THW Schulungen vor Ort anbietet, ist neu in Schleswig-Holstein und somit ein erstmaliges Gemeinschaftsprojekt dieser Art", sagt Jens Lorenzen, Leiter des Fachdienstes Feuerwehrwesen, Zivil- und Katastrophenschutz, Rettungswesen.
Die aktualisierte Fassung des externen Notfallplanes kann nach vorheriger telefonischer Terminabsprache im Gebäude der Kreisverwaltung im LevoPark in Bad Segeberg, Jaguarring 16 während der Dienstzeiten ab dem 01.03.2025 für die Dauer eines Monats eingesehen werden.
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Datum: 12.02.2025
Öffentliche Auslegung der aktualisierten Fassung des externen Notfallplanes der Firma Primagas in Bad Segeberg (veröffentlicht am 12.02.2025)
Aufgrund des § 4 Kreisordnung für Schleswig-Holstein in der Fassung der Bekanntmachung vom 28. Februar 2003 (GVOBI. Schl.-H. S. 94) und §§ 1, 4 und 6 Kommunalabgabengesetz des Landes Schleswig-Holstein in der Fassung der Bekanntmachung vom 10. Januar 2005 (GVOBI. Schl.-H. S. 27), beide Gesetze in der zurzeit geltenden Fassung, wird aufgrund des Beschlusses des Kreistages vom 12.12.2024 folgende Satzung über die Erhebung von Verwaltungs- und Benutzungsgebühren für die Inanspruchnahme der Feuerwehrtechnischen Zentrale erlassen.
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Datum: 18.12.2024
18.12.2024: Gebühren für die Inanspruchnahme der Feuerwehrtechnischen Zentrale (Satzung, veröffentlicht am 18.12.2024)