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Feuerwehr, Rettungsdienst, Zivil- und Katastrophenschutz

Letzte Meldung

01.04.2025: THW und Kreis bereiten sich auf Stromausfall vor

Kreis Segeberg. Wenn der Strom ausfällt, schlägt die Stunde der Netzersatzanlagen (NEA), die im Fall der Fälle eine weitere Stromversorgung sicherstellen können. Im Rahmen eines Pilotprojekts der Bundesanstalt Technisches Hilfswerk (THW) und des Katastrophenschutzes des Kreises Segeberg haben zwölf THW-Helfer*innen sowie Katastrophenschutzhelfer*innen der neu gegründeten Kreis-Facheinheit Elektroversorgung eine Woche lang eine Qualifizierung als Bedienpersonal großer Netzersatzanlagen durchlaufen.

Schwerpunkte für die Teilnehmer*innen, die allesamt beruflich über einen elektrotechnischen Hintergrund verfügen, waren unter anderem die Stromeinspeisung bei Gebäuden und in bestehende Stromnetze. Neben einem kürzeren Theorieteil ging es während der fünf Tage vor allem ums praktische Üben – also Aufbau des Geräts, Messen, Einspeisen.

Netzersatzanlagen versorgen in erster Linie besonders wichtige Stromverbraucher mit Energie – darunter IT-Systeme, Serverräume, Produktions- und Telekommunikationsanlagen oder medizinische Einrichtungen. Netzersatzanlagen bieten also Notstrom für elektronische Geräte bei Ausfällen oder Störungen im Stromnetz.

Neben stationär installierten Anlagen gibt es auch mobile. Diese kommen häufig bei Hilfsorganisationen oder der Feuerwehr zum Einsatz, um im Katastrophenfall die Stromversorgung kritischer Anlagen aufrechtzuerhalten. Die Ersatzstromversorgungsanlage kann an den Einsatzort transportiert werden, etwa in Form eines Notstromaggregats auf einem Anhänger. Die Katastrophenschutzeinheiten des Kreises verfügen über eine große NEA mit 250 Kilovoltampere und vier kleinere Anlagen.

Die Ausbildung hat in der Feuerwehrtechnischen Zentrale in Bad Segeberg stattgefunden und wurde von einem Ausbilder des THW-Ausbildungszentrums Hoya (Niedersachsen) durchgeführt. "Dass das THW Schulungen vor Ort anbietet, ist neu in Schleswig-Holstein und somit ein erstmaliges Gemeinschaftsprojekt dieser Art", sagt Jens Lorenzen, Leiter des Fachdienstes Feuerwehrwesen, Zivil- und Katastrophenschutz, Rettungswesen.

12.02.2025: Auslegung des externen Notfallplans

Die aktualisierte Fassung des externen Notfallplanes kann nach vorheriger telefonischer Terminabsprache im Gebäude der Kreisverwaltung im LevoPark in Bad Segeberg, Jaguarring 16 während der Dienstzeiten ab dem 01.03.2025 für die Dauer eines Monats eingesehen werden.

  • Datum: 12.02.2025

    Öffentliche Auslegung der aktualisierten Fassung des externen Notfallplanes der Firma Primagas in Bad Segeberg (veröffentlicht am 12.02.2025)

18.12.2024: Verwaltungs- und Benutzungsgebühren für die Inanspruchnahme der Feuerwehrtechnischen Zentrale

Aufgrund des § 4 Kreisordnung für Schleswig-Holstein in der Fassung der Bekanntmachung vom 28. Februar 2003 (GVOBI. Schl.-H. S. 94) und §§ 1, 4 und 6 Kommunalabgabengesetz des Landes Schleswig-Holstein in der Fassung der Bekanntmachung vom 10. Januar 2005 (GVOBI. Schl.-H. S. 27), beide Gesetze in der zurzeit geltenden Fassung, wird aufgrund des Beschlusses des Kreistages vom 12.12.2024 folgende Satzung über die Erhebung von Verwaltungs- und Benutzungsgebühren für die Inanspruchnahme der Feuerwehrtechnischen Zentrale erlassen.

  • Datum: 18.12.2024

    18.12.2024: Gebühren für die Inanspruchnahme der Feuerwehrtechnischen Zentrale (Satzung, veröffentlicht am 18.12.2024)

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Überblick

Wie wichtig und notwendig Feuerwehr, Rettungsdienst sowie der Zivil- und Katastrophenschutz sind, haben zuletzt die Katastrophenfälle im Westen und Süden Deutschlands gezeigt. Aber auch im normalen Alltag sind sie natürlich unverzichtbar: Sie retten Leben und sind Helfer*innen in der Not!

Feuerwehrwesen

Im Bereich Feuerwehrwesen werden die Anträge auf Zuschüsse aus der Feuerschutzsteuer für investive Maßnahmen der Städte, Ämter und Gemeinden bearbeitet.

Zu den Aufgaben gehören ebenfalls die Betreuung des Kreisfeuerwehrverbandes (inklusive Kreisfeuerwehrzentrale) und des ABC-Zuges des Kreises Segeberg, die Beratung und Unterstützung der Gemeinden im Bereich Brandschutz sowie die Wahrnehmung von überörtlichen Aufgaben zur Sicherstellung des abwehrenden Brandschutzes und der technischen Hilfe.

Rettungsdienst

Der Kreis ist Träger des Rettungsdienstes für seinen Bezirk beziehungsweise Rettungsdienstbereich. Der Kreis Segeberg gehört zur Rettungsdienst-Kooperation in Schleswig-Holstein (RKiSH) der Kreise Dithmarschen, Pinneberg, Rendsburg-Eckernförde und dem Kreis Steinburg.

Zivil- und Katastrophenschutz

Zivil- und Katastrophenschutz bedeutet, die für die Abwehr oder Begrenzung von Katastrophen notwendigen Maßnahmen vorzubereiten sowie Katastrophen und schwere Gefahrenlagen unter Anwendung von Notfallplänen wirksam zu bekämpfen.

Hierzu gehören unter anderem

  • die Überwachung und Sicherstellung der Ausstattung,
  • Unterbringung und Einsatzfähigkeit der Einheiten und Einrichtungen des Katastrophenschutzes,
  • Erstellung von Einsatz- und Alarmplänen,
  • Aufbau und Unterhaltung einer besonderen Führungsorganisation sowie
  • die Planung und Durchführung entsprechender Übungen.

Ansprechpartner*innen


Übergeordnete Aufgaben

Der Fachdienst "Feuerwehrwesen, Zivil und Katastrophenschutz, Rettungsdienst" hat in allen drei Bereichen folgende Aufgaben:

  • Die Unterhaltung des Funk- und Alarmierungsnetzes,
  • die Zusammenarbeit mit der Rettungsleitstelle sowie
  • die Organisation des allgemeinen Bereitschaftsdienstes der Kreisverwaltung Segeberg.

Alle Warnungen in der NINA Warn-App

Mit der Notfall-Informations- und Nachrichten-App des Bundes, kurz Warn-App NINA, können Sie wichtige Warnmeldungen des Bevölkerungsschutzes für unterschiedliche Gefahrenlagen wie zum Beispiel Gefahrstoffausbreitung oder einen Großbrand erhalten. Wetterwarnungen des Deutschen Wetterdienstes und Hochwasserinformationen sind ebenfalls in die Warn-App integriert.

NINA-App Downloaden

Videos zum Thema Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe

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Datum: 09.10.2023

Land SH: Tag des Katastrophenschutzes 2023

Sie helfen im Notfall schnell vor Ort: die Katastrophenschützerinnen und Katastrophenschützer. Aber wer macht dabei eigentlich was? Das zeigten Schleswig-Holsteins Katastrophenschutz-Einheiten beim Tag des Katastrophenschutzes am 30. September 2023 in Harrislee. Auf dem Übungsgelände der Landesfeuerwehrschule am Oxer fanden zahlreiche Präsentationen und Aktionen statt.

© Land Schleswig-Holstein


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Datum: 16.11.2022

Was tun bei Stromausfall?

Auch wenn ein großflächiger, langandauernder Stromausfall unwahrscheinlich ist, ausgeschlossen ist er nicht. Wir geben Ihnen Tipps, damit Sie für alle Fälle vorbereitet sind!

© Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe


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Datum: 10.11.2022

Warnmittelmix für Deutschland - Auf diesen Wegen wird gewarnt

In Deutschland werden zur Warnung der Bevölkerung viele Mittel und Kanäle eingesetzt. Warnmeldungen erhalten Sie beispielsweise über TV, Radio, Sirenen, Warn-Apps, Cell Broadcast oder auch über eine wachsende Anzahl an Stadtinformationstafeln.

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Datum: 10.11.2022

Kinder-Rap "1 und 1 und 2 - die Nummer ist nicht schwer"

Im neuen Video von Christoph Biemann "Kinder-Rap: 112" erfahren Kinder spielerisch alles zum Thema Notruf.

Neben der europaweit gültigen Rufnummer 112 stehen die 4-W - Wo? Was? Wer ruft an? Warten! - im Vordergrund.

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Ratgeber für die Notfallvorsorge

  • Datum: 10.11.2022

    BBK: Notfallvorsorge

    Ratgeber für Notfallvorsorge und richtiges Handeln in Notsituationen: In dieser Broschüre finden Sie Hinweise darauf, wie Sie sich auf Notfälle vorbereiten können und wie Sie sich in einer Notsituation richtig verhalten. Lesen Sie die Handlungsempfehlungen und treffen Sie die notwendigen Vorbereitungen!

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  • Datum: 10.11.2022

    BBK: Checkliste Notfallvorsorge

    Im Falle einer Katastrophe wie Hochwasser, Stromausfall oder Sturm besteht die Gefahr, dass Lebensmittel nur noch schwer zu bekommen sind. Sorgen Sie daher für einen ausreichenden Vorrat. Ihr Ziel muss es sein, 10 Tage ohne Einkaufen überstehen zu können. Die Lösung liegt in Ihrer Verantwortung.
    Ob und wie viel Sie vorsorgen, ist eine persönliche Entscheidung.
    In der folgenden Übersicht finden Sie ein Beispiel für einen 10-tägigen Grundvorrat für eine Person.

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