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24.06.2024: Einschleppung der Afrikanischen Schweinepest verhindern


KIEL. Vor dem Hintergrund der aktuellen Fälle von Afrikanischer Schweinepest (ASP) in Deutschland sowie der bevorstehenden sommerlichen Reisezeit ruft das Ministerium für Landwirtschaft, ländliche Räume, Europa und Verbraucherschutz des Landes Schleswig-Holstein (MLLEV) Landwirtinnen und Landwirte, die Jägerschaft sowie Reisende dazu auf, weiterhin besonders wachsam zu sein und auf eine strenge Einhaltung von Biosicherheitsmaßnahmen zu achten.

"Schleswig-Holstein ist im Kampf gegen die Afrikanische Schweinepest gut aufgestellt. Die aktuellen Fälle in anderen Bundesländern zeigen aber deutlich, wie wichtig es ist, aufmerksam zu bleiben. Es ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe, den Eintrag der Seuche in unsere heimischen Haus- und Wildschweinebestände zu verhindern. Wir dürfen insbesondere bei der Prävention nicht nachlassen. Ein Ausbruch hätte enorme wirtschaftliche Folgen für die Landwirtschaft, die nachgelagerte Lebensmittelproduktion und den Handel", sagte Landwirtschaftsstaatsekretärin Anne Benett-Sturies. Sie appellierte deshalb erneut an alle Schweinehalterinnen und -halter, die Maßnahmen zur Biosicherheit strikt einzuhalten und regelmäßig zu überprüfen.

Auch die Jägerschaft sei nach wie vor aufgerufen, die Schwarzwilddichte nachhaltig zu reduzieren und so die Übertragungsmöglichkeiten weiter zu minimieren. "Unsere Jägerinnen und Jäger leisten schon seit Jahren durch verstärkte Fallwildsuchen und das Beproben von Schwarzwild einen wichtigen Beitrag bei der ASP-Prävention", so Benett-Sturies. Aber auch jeder einzelne können seinen Beitrag zur Vorbeugung des Seuchengeschehens leisten: "Bitte werfen Sie nicht einfach Speisereste in die Natur, sondern entsorgen Sie diese nur in verschlossenen Müllbehältern", so die Staatssekretärin.

Hintergrund:

Die Afrikanische Schweinepest ist weder auf andere Tierarten noch auf den Menschen übertragbar. Sie führt bei Wild- und Hausschweinen nach kurzem, fieberhaftem Krankheitsverlauf zum Tod. Es gibt keine Impfstoffe gegen die Infektion.

Hinweise für Reisende:

Es dürfen keine fleischhaltigen Lebensmittel (zum Beispiel Wurstwaren oder Schinken) von Wild- und Hausschweinen, Wildbret oder Jagdtrophäen von Wildschweinen aus von ASP betroffenen Regionen der EU-Mitgliedsstaaten nach Deutschland verbracht werden. Ebenso sollten aus Vorsichtsgründen entsprechende Produkte auch aus den übrigen Regionen der betroffenen Mitgliedsstaaten nicht mitgebracht werden. Auch aus allen Ländern außerhalb der EU, also vielen Urlaubsländern, ist die Einfuhr unter anderem von Fleisch sowie daraus hergestellten Erzeugnissen im privaten Reisegepäck grundsätzlich verboten, um die Einschleppung von Tierseuchen in die EU zu vermeiden. Insbesondere stellen in der Natur, am Straßenrand oder auf Rastplätzen leichtfertig entsorgte Lebensmittel, die Schweinfleisch enthalten, ein Risiko für die Verbreitung der Tierseuche dar. Diese werden häufig von Wildschweinen gefressen. Die Tiere können sich sowohl durch den Verzehr von kontaminierten Lebensmitteln als auch durch die direkte Übertragung von Tier zu Tier mit der ASP infizieren.

Auf der Seite des Landes finden Sie weitere Hinweise für Jägerinnen und Jäger und für Schweine haltende Betriebe.

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24.06.2024 
Quelle: Land SH