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Geflügelpest in Schleswig-Holstein

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Geflügelpest im Überblick

Sollten Sie einen sterbenden oder toten Vogel finden, gehen Sie bitte nicht in seine Nähe. Fassen Sie ihn nicht an!

Menschen können zwar nach aktuellen Erkenntnissen nicht erkranken. Sie können das Virus aber leicht übertragen. Das gilt auch für Hunde und Katzen.

Melden Sie sich bitte unter:

Alle Geflügelhalter*innen sind generell verpflichtet, ihren Geflügelbestand amtlich bei der zuständigen Behörde zu melden /  zu registrieren. Dies gilt ab der Haltung eines Huhns. Alle Geflügelhalter*innen sind verpflichtet, Hygiene- und Sicherheitsmaßnahmen einzuhalten.

Anordnungen, Regeln, Hinweise, Sperrbezirke

An dieser Stelle finden Sie Informationen zu den geltenden Regeln im Kreis Segeberg:

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Bürger*innen-Service