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Tiergesundheit und Tierschutz

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08.08.2024: Erste Nachweise der Blauzungenkrankheit in Schleswig-Holstein

Kreis Segeberg/Kiel. Das Ministerium für Landwirtschaft, Ländliche Räume, Europa und Verbraucherschutz (MLLEV) hat am heutigen Donnerstag, 8. August, in einer Presseinformation über die ersten Nachweise der Blauzungenkrankheit in Schleswig-Holstein informiert:

"Das Infektionsgeschehen der Blauzungenkrankheit vom Serotyp 3 (BTV-3) breitet sich deutschlandweit aus: Auch in Schleswig-Holstein wurde heute (8. August 2024) die Infektion mit dem Virus der Blauzungenkrankheit in den Kreisen Steinburg, Nordfriesland und Schleswig-Flensburg vom Friedrich-Loeffler-Institut bestätigt.

Maßnahmen zum Umgang mit der Blauzungenkrankheit

Durch die Nachweise verliert Schleswig-Holstein den Freiheitsstatus in Bezug auf die Blauzungenkrankheit. Daraus ergeben sich unmittelbare Konsequenzen für Tierhalter*innen. So gelten für die Verbringung empfänglicher Tiere, zu denen vor allem Rinder, Schafe, Ziegen, Lamas und Alpakas, aber auch weitere Wiederkäuerarten zählen, ab sofort Einschränkungen. Insbesondere dürfen diese Tiere nicht länger in EU-Mitgliedsstaaten verbracht werden, die frei von BTV sind. Auch das Verbringen in BTV-freie Bundesländer ist nur unter Auflagen möglich. Allgemeine Informationen zu den Verbringungsregelungen sind auf der Homepage des Landwirtschaftsministeriums eingestellt.

Bei konkreten Fragen zum Ausbruchsgeschehen und den in den betroffenen Gebieten geltenden Regeln wenden Sie sich bitte an die vor Ort zuständigen Stellen bei den Veterinärämtern in den Kreisen und kreisfreien Städten. Erkrankte Tiere sind umgehend dem zuständigen Veterinäramt zu melden, damit dieses die notwendigen labordiagnostischen Abklärungsuntersuchungen einleiten kann.

Keine Gefahr der Übertragung auf den Menschen – Verzehr von Fleisch- und Milchprodukten unbedenklich

Bei der Blauzungenkrankheit handelt es sich um eine Krankheit der Wiederkäuer. Für Verbraucher*innen besteht keine Gefahr, Menschen können sich nicht mit dem Virus der Blauzungenkrankheit anstecken. Das Ministerium für Landwirtschaft, ländliche Räume, Europa und Verbraucherschutz (MLLEV) weist zudem darauf hin, dass es keine Bedenken beim Verzehr von Fleisch- und Milchprodukten gibt.

Wichtige Hinweise für Tierhalter*innen

Einen wirksamen Schutz vor schweren Verläufen der Blauzungenkrankheit bietet nur eine Impfung. Sie verhindert zwar nicht sicher die Infektion der Tiere, verringert oder verhindert aber klinische Symptome und die Anzahl der Todesfälle. Landwirtschaftsstaatsekretärin Anne Benett-Sturies appelliert daher erneut: ,Die durch das Blauzungenvirus verursachte Erkrankung kann großes Tierleid verursachen. Tierhalter*innen in Schleswig-Holstein sind aufgerufen, ihre Bestände aufmerksam zu beobachten und zu impfen.' Damit die Impfung wirken kann, ist es wichtig, dass die Grundimmunisierung einschließlich eines je nach Hersteller unterschiedlichen Zusatzzeitraumes von drei bis vier Wochen nach der Impfung abgeschlossen ist. Insbesondere in Beständen, in denen dies noch nicht geschehen ist, kann es hilfreich sein, die Tiere durch eine Aufstallung bzw. eine Behandlung mit Repellentien gegen die Überträger der Erkrankung, die Gnitzen, zu schützen.

Die Landesregierung unterstützt die tierhaltenden Betriebe bei der Impfung: Der Zuschuss beträgt 1 Euro pro Schaf beziehungsweise Ziege und 2 Euro pro Rind. Die Bestandsimpfungen sind vom Impftierarzt/der Impftierärztin verbindlich in der HI-Tier-Datenbank zu dokumentieren. Die Eintragungen dienen gleichzeitig dazu, die Zuschussgewährung unbürokratisch umzusetzen und den BTV3-Impfzuschuss je Tierbestand festzusetzen.

Service-Hinweis

Um Fragen von Bürger*innen rund um das Thema Blauzungenkrankheit zu beantworten, hat das MLLEV ein Bürger*innentelefon eingerichtet. Dieses ist montags bis freitags von 9 bis 15 Uhr besetzt und unter der Telefonnummer 0431 / 988 7100 erreichbar.

Hintergrund

Die Blauzungenkrankheit (BTV-3) ist eine anzeigepflichtige Tierseuche, die durch Gnitzen (kleine, blutsaugende Mücken) übertragen wird. Es erkranken vor allem Schafe und Rinder, aber auch Ziegen, Alpakas, Lamas und Wildwiederkäuer. BTV-3 trat im Herbst 2023 erstmals in Mitteleuropa auf. In Deutschland sind die Bundesländer Nordrhein-Westfalen, Niedersachsen, Bremen, Hessen, Rheinland-Pfalz und nun auch Schleswig-Holstein betroffen.

Tierhalter*innen, die bei ihren Tieren Fieber, Fressunlust, Milchrückgang, gestörtes Allgemeinbefinden, gerötete Schleimhäute, Speichelfluss und Schwellungen von Kopf, Zunge und Lippen, Entzündungen der Euter- oder Klauenhaut sowie vermehrte Todesfälle beobachten, sollen dies tierärztlich abklären lassen und ihr zuständiges Veterinäramt informieren."

Weitere Informationen zur Blauzungenkrankheit und den Regelungen zur Verbringung finden Sie hier:

24.07.2024: Blauzungenkrankheit: Veterinärbehörde empfiehlt Impfung

Kreis Segeberg. Nach Angaben des Landwirtschaftsministeriums in Kiel sind in diesem Jahr allein in Niedersachsen mehr als 90 Infektionen mit der Blauzungenkrankheit bei Wiederkäuern nachgewiesen worden. "Besorgniserregend ist, dass die Hälfte dieser Infektionen in den vergangenen vier Wochen festgestellt worden ist", sagt Leitender Kreisveterinär Markus Overhoff. Das Veterinäramt des Kreises Segeberg empfiehlt daher allen Rinder-, Schaf- und Ziegenhalter*innen die Impfung ihrer Tierbestände gegen die Infektion mit dem Serotyp 3 der Blauzungenkrankheit.

Parallel zur Impfung sollten die Tierhalter*innen Schutzmaßnahmen gegen Insekten ergreifen, weil die Virusinfektion laut Overhoff durch stechende Insekten wie Gnitzen und andere Mückenarten übertragen werden kann.

In den vergangenen zwei Wochen gab es eine massive Ausbreitung der Blauzungenkrankheit vor allem in Nordrhein-Westfalen, aber auch in Niedersachsen, zudem sind einzelne Fälle in Rheinland-Pfalz und Hessen bekannt (siehe Karte). "In Niedersachsen hat es bereits Fälle in der Lüneburger Heide mit geringer Entfernung zu Schleswig-Holstein und Hamburg gegeben", weiß Overhoff.

Viele Landwirt*innen mit erkrankten Tieren berichteten von Überforderung bei der intensiven Betreuung und Pflege der teils stark erkrankten Tiere. Tierarztpraxen seien in ihren Kapazitäten ausgeschöpft.

Stand 23. Juli sind in Schleswig-Holstein nur wenige Impfungen erfolgt: 7.604 Rinder in 49 Betrieben und 8.757 Schafe/Ziegen in 143 Betrieben. "Der Impfschutz ist also aktuell sehr unbefriedigend2, so der Kreisveterinär. Eine Impfpflicht gebe es allerdings nicht.

Die letzten Fälle im Kreis Segeberg gab es in den Jahren 2006 bis 2009, als ganz Deutschland von einem großen Seuchenausbruch betroffen war.

Die Blauzungenkrankheit ist eine virale Infektionskrankheit von Wiederkäuern wie Schafen, Rindern und Ziegen. Ihr Name leitet sich von der blauen Farbe (Zyanose) der Zunge, einem der Leitsymptome bei Krankheitsausbruch, ab. Die Erkrankung ist eine anzeigepflichtige Tierseuche. Für den Menschen besteht keine Ansteckungsgefahr, weshalb Fleisch- und Milchprodukte ohne Bedenken verzehrt werden können.


24.06.2024: Einschleppung der Afrikanischen Schweinepest verhindern

KIEL. Vor dem Hintergrund der aktuellen Fälle von Afrikanischer Schweinepest (ASP) in Deutschland sowie der bevorstehenden sommerlichen Reisezeit ruft das Ministerium für Landwirtschaft, ländliche Räume, Europa und Verbraucherschutz des Landes Schleswig-Holstein (MLLEV) Landwirtinnen und Landwirte, die Jägerschaft sowie Reisende dazu auf, weiterhin besonders wachsam zu sein und auf eine strenge Einhaltung von Biosicherheitsmaßnahmen zu achten.

"Schleswig-Holstein ist im Kampf gegen die Afrikanische Schweinepest gut aufgestellt. Die aktuellen Fälle in anderen Bundesländern zeigen aber deutlich, wie wichtig es ist, aufmerksam zu bleiben. Es ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe, den Eintrag der Seuche in unsere heimischen Haus- und Wildschweinebestände zu verhindern. Wir dürfen insbesondere bei der Prävention nicht nachlassen. Ein Ausbruch hätte enorme wirtschaftliche Folgen für die Landwirtschaft, die nachgelagerte Lebensmittelproduktion und den Handel", sagte Landwirtschaftsstaatsekretärin Anne Benett-Sturies. Sie appellierte deshalb erneut an alle Schweinehalterinnen und -halter, die Maßnahmen zur Biosicherheit strikt einzuhalten und regelmäßig zu überprüfen.

Auch die Jägerschaft sei nach wie vor aufgerufen, die Schwarzwilddichte nachhaltig zu reduzieren und so die Übertragungsmöglichkeiten weiter zu minimieren. "Unsere Jägerinnen und Jäger leisten schon seit Jahren durch verstärkte Fallwildsuchen und das Beproben von Schwarzwild einen wichtigen Beitrag bei der ASP-Prävention", so Benett-Sturies. Aber auch jeder einzelne können seinen Beitrag zur Vorbeugung des Seuchengeschehens leisten: "Bitte werfen Sie nicht einfach Speisereste in die Natur, sondern entsorgen Sie diese nur in verschlossenen Müllbehältern", so die Staatssekretärin.

Hintergrund:

Die Afrikanische Schweinepest ist weder auf andere Tierarten noch auf den Menschen übertragbar. Sie führt bei Wild- und Hausschweinen nach kurzem, fieberhaftem Krankheitsverlauf zum Tod. Es gibt keine Impfstoffe gegen die Infektion.

Hinweise für Reisende:

Es dürfen keine fleischhaltigen Lebensmittel (zum Beispiel Wurstwaren oder Schinken) von Wild- und Hausschweinen, Wildbret oder Jagdtrophäen von Wildschweinen aus von ASP betroffenen Regionen der EU-Mitgliedsstaaten nach Deutschland verbracht werden. Ebenso sollten aus Vorsichtsgründen entsprechende Produkte auch aus den übrigen Regionen der betroffenen Mitgliedsstaaten nicht mitgebracht werden. Auch aus allen Ländern außerhalb der EU, also vielen Urlaubsländern, ist die Einfuhr unter anderem von Fleisch sowie daraus hergestellten Erzeugnissen im privaten Reisegepäck grundsätzlich verboten, um die Einschleppung von Tierseuchen in die EU zu vermeiden. Insbesondere stellen in der Natur, am Straßenrand oder auf Rastplätzen leichtfertig entsorgte Lebensmittel, die Schweinfleisch enthalten, ein Risiko für die Verbreitung der Tierseuche dar. Diese werden häufig von Wildschweinen gefressen. Die Tiere können sich sowohl durch den Verzehr von kontaminierten Lebensmitteln als auch durch die direkte Übertragung von Tier zu Tier mit der ASP infizieren.

Auf der Seite des Landes finden Sie weitere Hinweise für Jägerinnen und Jäger und für Schweine haltende Betriebe.

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Geflügelpest in Schleswig-Holstein und im Kreis Segeberg

Informationen über geltende Biosicherheitsmaßnahmen für alle privaten und gewerblichen Geflügelhalter*innen, Sperrbezirke, Beobachtungsgebiete und Kontaktmöglichkeiten.

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Tierseuchen

Die Vorbeugung und Bekämpfung bestimmter Tierkrankheiten, die insbesondere für landwirtschaftliche Nutztiere gefährlich sein können und von wirtschaftlicher Bedeutung sind, sowie Krankheiten, die als sogenannte Zoonosen von Tieren auf den Menschen übertragen werden können, bilden einen Schwerpunkt der öffentlichen Veterinärverwaltung. Aber auch für den internationalen Handel mit Tieren und für den privaten Reiseverkehr mit Hunden und Katzen sind wir Ihr Ansprechpartner.

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Tierschutz

Nicht erst durch die Aufnahme des Staatszieles Tierschutz in die Verfassung der Bundesrepublik Deutschland im Jahre 2002 bildet dieser Aufgabenbereich einen weiteren Schwerpunkt unserer Tätigkeit. Hierbei führen wir aufgrund von Hinweisen Kontrollen in Tierhaltungen (gewerbsmäßige und private (Nutz-)Tierhaltungen) durch.