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Tiergesundheit und Tierschutz

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24.07.2024: Blauzungenkrankheit: Veterinärbehörde empfiehlt Impfung

Kreis Segeberg. Nach Angaben des Landwirtschaftsministeriums in Kiel sind in diesem Jahr allein in Niedersachsen mehr als 90 Infektionen mit der Blauzungenkrankheit bei Wiederkäuern nachgewiesen worden. "Besorgniserregend ist, dass die Hälfte dieser Infektionen in den vergangenen vier Wochen festgestellt worden ist", sagt Leitender Kreisveterinär Markus Overhoff. Das Veterinäramt des Kreises Segeberg empfiehlt daher allen Rinder-, Schaf- und Ziegenhalter*innen die Impfung ihrer Tierbestände gegen die Infektion mit dem Serotyp 3 der Blauzungenkrankheit.

Parallel zur Impfung sollten die Tierhalter*innen Schutzmaßnahmen gegen Insekten ergreifen, weil die Virusinfektion laut Overhoff durch stechende Insekten wie Gnitzen und andere Mückenarten übertragen werden kann.

In den vergangenen zwei Wochen gab es eine massive Ausbreitung der Blauzungenkrankheit vor allem in Nordrhein-Westfalen, aber auch in Niedersachsen, zudem sind einzelne Fälle in Rheinland-Pfalz und Hessen bekannt (siehe Karte). "In Niedersachsen hat es bereits Fälle in der Lüneburger Heide mit geringer Entfernung zu Schleswig-Holstein und Hamburg gegeben", weiß Overhoff.

Viele Landwirt*innen mit erkrankten Tieren berichteten von Überforderung bei der intensiven Betreuung und Pflege der teils stark erkrankten Tiere. Tierarztpraxen seien in ihren Kapazitäten ausgeschöpft.

Stand 23. Juli sind in Schleswig-Holstein nur wenige Impfungen erfolgt: 7.604 Rinder in 49 Betrieben und 8.757 Schafe/Ziegen in 143 Betrieben. "Der Impfschutz ist also aktuell sehr unbefriedigend2, so der Kreisveterinär. Eine Impfpflicht gebe es allerdings nicht.

Die letzten Fälle im Kreis Segeberg gab es in den Jahren 2006 bis 2009, als ganz Deutschland von einem großen Seuchenausbruch betroffen war.

Die Blauzungenkrankheit ist eine virale Infektionskrankheit von Wiederkäuern wie Schafen, Rindern und Ziegen. Ihr Name leitet sich von der blauen Farbe (Zyanose) der Zunge, einem der Leitsymptome bei Krankheitsausbruch, ab. Die Erkrankung ist eine anzeigepflichtige Tierseuche. Für den Menschen besteht keine Ansteckungsgefahr, weshalb Fleisch- und Milchprodukte ohne Bedenken verzehrt werden können.


24.06.2024: Einschleppung der Afrikanischen Schweinepest verhindern

KIEL. Vor dem Hintergrund der aktuellen Fälle von Afrikanischer Schweinepest (ASP) in Deutschland sowie der bevorstehenden sommerlichen Reisezeit ruft das Ministerium für Landwirtschaft, ländliche Räume, Europa und Verbraucherschutz des Landes Schleswig-Holstein (MLLEV) Landwirtinnen und Landwirte, die Jägerschaft sowie Reisende dazu auf, weiterhin besonders wachsam zu sein und auf eine strenge Einhaltung von Biosicherheitsmaßnahmen zu achten.

"Schleswig-Holstein ist im Kampf gegen die Afrikanische Schweinepest gut aufgestellt. Die aktuellen Fälle in anderen Bundesländern zeigen aber deutlich, wie wichtig es ist, aufmerksam zu bleiben. Es ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe, den Eintrag der Seuche in unsere heimischen Haus- und Wildschweinebestände zu verhindern. Wir dürfen insbesondere bei der Prävention nicht nachlassen. Ein Ausbruch hätte enorme wirtschaftliche Folgen für die Landwirtschaft, die nachgelagerte Lebensmittelproduktion und den Handel", sagte Landwirtschaftsstaatsekretärin Anne Benett-Sturies. Sie appellierte deshalb erneut an alle Schweinehalterinnen und -halter, die Maßnahmen zur Biosicherheit strikt einzuhalten und regelmäßig zu überprüfen.

Auch die Jägerschaft sei nach wie vor aufgerufen, die Schwarzwilddichte nachhaltig zu reduzieren und so die Übertragungsmöglichkeiten weiter zu minimieren. "Unsere Jägerinnen und Jäger leisten schon seit Jahren durch verstärkte Fallwildsuchen und das Beproben von Schwarzwild einen wichtigen Beitrag bei der ASP-Prävention", so Benett-Sturies. Aber auch jeder einzelne können seinen Beitrag zur Vorbeugung des Seuchengeschehens leisten: "Bitte werfen Sie nicht einfach Speisereste in die Natur, sondern entsorgen Sie diese nur in verschlossenen Müllbehältern", so die Staatssekretärin.

Hintergrund:

Die Afrikanische Schweinepest ist weder auf andere Tierarten noch auf den Menschen übertragbar. Sie führt bei Wild- und Hausschweinen nach kurzem, fieberhaftem Krankheitsverlauf zum Tod. Es gibt keine Impfstoffe gegen die Infektion.

Hinweise für Reisende:

Es dürfen keine fleischhaltigen Lebensmittel (zum Beispiel Wurstwaren oder Schinken) von Wild- und Hausschweinen, Wildbret oder Jagdtrophäen von Wildschweinen aus von ASP betroffenen Regionen der EU-Mitgliedsstaaten nach Deutschland verbracht werden. Ebenso sollten aus Vorsichtsgründen entsprechende Produkte auch aus den übrigen Regionen der betroffenen Mitgliedsstaaten nicht mitgebracht werden. Auch aus allen Ländern außerhalb der EU, also vielen Urlaubsländern, ist die Einfuhr unter anderem von Fleisch sowie daraus hergestellten Erzeugnissen im privaten Reisegepäck grundsätzlich verboten, um die Einschleppung von Tierseuchen in die EU zu vermeiden. Insbesondere stellen in der Natur, am Straßenrand oder auf Rastplätzen leichtfertig entsorgte Lebensmittel, die Schweinfleisch enthalten, ein Risiko für die Verbreitung der Tierseuche dar. Diese werden häufig von Wildschweinen gefressen. Die Tiere können sich sowohl durch den Verzehr von kontaminierten Lebensmitteln als auch durch die direkte Übertragung von Tier zu Tier mit der ASP infizieren.

Auf der Seite des Landes finden Sie weitere Hinweise für Jägerinnen und Jäger und für Schweine haltende Betriebe.

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25.03.2024: Abgabe von Trichinenproben an weiterem Standort möglich

Kreis Segeberg. Ab sofort haben Jäger*innen an zwei Standorten im Kreisgebiet die Möglichkeit, Trichinenproben und Schweißproben (Blutproben) vom Schwarzwild rund um die Uhr an sieben Tagen in der Woche zur Untersuchung abzugeben. Neu hinzugekommen ist jetzt ein Outdoor-Kühlschrank am Kreisverwaltungsstandort Rosenstraße 28a in Bad Segeberg.

"Gejagt wird vorzugsweise in der Dämmerung, in der Freizeit, am Wochenende", sagt Leitender Kreisveterinär Markus Overhoff. Wer als Jäger*in ein Stück Schwarzwild erlegt, müsse eine Probe zur amtlichen Untersuchung auf Trichinen bei der zuständigen Behörde abgeben. "Die Behörde hat aber in den Nachstunden und am Wochenende nicht geöffnet. Daher hatte der Vorsitzende der Kreisjägerschaft, Oliver Jürgens, den Wunsch für eine Abgabemöglichkeit von Proben rund um die Uhr im vergangenen Jahr an Landrat Jan Peter Schröder herangetragen", so Overhoff weiter, der darauf verweist, dass diese Möglichkeit in zwei benachbarten Kreisen seit längerer Zeit bestehe.

Nachdem im vergangenen Jahr bereits zwei Outdoor-Kühlschränke beschafft worden waren, ist einer davon Anfang November am Standort Wolfsberg in Hasenmoor, am Schießstand der Kreisjägerschaft, in Betrieb genommen worden. Nicht nur Trichinenproben und die dazugehörigen Dokumente können darin rund um die Uhr hinterlegt werden, sondern auch Schweißproben vom Schwarzwild, die für die Überwachung des Wildbestands im Hinblick auf anzeigepflichtige Tierseuchen wie der Afrikanischen und der Europäischen Schweinepest im Landeslabor untersucht werden.

Hinweise zur Abgabe finden die Jäger*innen jeweils vor Ort. Overhoff bittet um die notwendige Sorgfalt im Umgang mit den Proben, um allen Waidgenoss*innen diese Möglichkeit lange zu erhalten.

Die Proben werden zweimal pro Woche, jeweils montags und donnerstags ab 12 Uhr aus den beiden Kühlschränken, abgeholt und zur Untersuchung transportiert. Für Feiertage, die auf diese Wochentage fallen, wird es jeweils einen Aushang zu abweichenden Abholungszeiten geben.

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Geflügelpest in Schleswig-Holstein und im Kreis Segeberg

Informationen über geltende Biosicherheitsmaßnahmen für alle privaten und gewerblichen Geflügelhalter*innen, Sperrbezirke, Beobachtungsgebiete und Kontaktmöglichkeiten.

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