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Tiergesundheit und Tierschutz

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17.12.2024: Ausbreitung der Geflügelpest wird bekämpft

Ministerium für Landwirtschaft, ländliche Räume, Europa und Verbraucherschutz: Erlass einer Allgemeinverfügung zur Festlegung von vorbeugenden Biosicherheitsmaßnahmen bei Geflügel und in Gefangenschaft gehaltenen Vögeln

Seit Herbst 2024 wird in Schleswig-Holstein Geflügelpest sowohl in der Wildvogelpopulation als auch in Haltungen von Geflügel amtlich festgestellt. Am 15.10.2024 erfolgte erstmals in diesem Herbst, basierend auf dem Nachweis des Virus der hochpathogenen aviären Influenza (HPAI) des Subtyps H5N1, die amtliche Feststellung der Geflügelpest bei einem Wildvogel im Kreis Nordfriesland. Bis zum 06.12.2024 wurde Geflügelpest bei fünf weiteren Wildvögeln aus dem Kreis Nordfriesland und je einem Wildvogel aus den Kreisen Dithmarschen und Segeberg amtlich festgestellt. Zudem liegen am 9.12.2024 AIV H5 im LSH positiv untersuchte und damit geflügelpestverdächtige Wildvögel aus zwei weiteren Kreisen und Nordfriesland vor. Die Patho- und Subtypisierungsergebnisse des Friedrich-Loeffler-Instituts stehen noch aus. Es befinden sich derzeit weitere Proben in der diagnostischen Abklärung.

Darüber hinaus wurde die Geflügelpest bereits in einer Haltung in Schleswig-Holstein amtlich festgestellt. Am 23.11.2024 erfolgte der erste Nachweis von HPAIV H5N1 in einer Geflügelhaltung im Kreis Nordfriesland. Auch in den an Schleswig-Holstein angrenzenden Bundesländern Niedersachsen und Mecklenburg-Vorpommern wurde Geflügelpest sowohl bei 16 Wildvögeln als auch in sieben Haltungen sowie in Hamburg bei 24 Wildvögeln amtlich festgestellt. Bundesweit wurden zudem weitere Geflügelpestnachweise in den Ländern Bayern, Berlin, Hessen, Nordrhein-Westfalen, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen geführt.

Das Friedrich-Loeffler-Institut (FLI) hat in seinen aktuellen Risikoeinschätzungen für Deutschland das Risiko eines Eintrages von Geflügelpestviren in Hausgeflügelbestände durch direkte oder indirekte Kontakte mit Wildvögeln derzeit als hoch eingeschätzt, ebenso besteht das Eintragsrisiko durch Verschleppung des Virus zwischen Geflügelhaltungen. Zum Schutz des Geflügels sind präventive Biosicherheitsmaßnahmen konsequent einzuhalten.

Vor dem Hintergrund des aktuellen dynamischen Geflügelpestgeschehens in Schleswig-Holstein hat das Ministerium für Landwirtschaft, ländliche Räume, Europa und Verbraucherschutz heute eine Allgemeinverfügung zur Festlegung von Festlegung von vorbeugenden Biosicherheitsmaßnahmen bei Geflügel und in Gefangenschaft gehaltenen Vögeln erlassen. Damit wird eine einheitliche Grundlage für die Einhaltung von Hygienevorschriften für gehaltene Vögel geschaffen. Die Maßnahmen sind identisch mit denen aus der bis zu diesem Sommer geltenden Allgemeinverfügung aus dem Jahr 2021. Sie haben sich bewährt, denn trotz des sehr hohen Infektionsdrucks aus der Wildvogelpopulation ist es in den letzten drei Jahren nur zu einer vergleichsweise geringen Zahl an Geflügelpestausbrüchen beim Hausgeflügel gekommen. Die Allgemeinverfügung tritt morgen, am 12. Dezember 2024, in Kraft und ist für alle Halter von Geflügel und in Gefangenschaft gehaltenen Vögel in Schleswig-Holstein verbindlich.

Auf der Internetpräsenz des MLLEV zu Geflügelpest ist die Allgemeinverfügung veröffentlicht. Die Verbände wurden ebenfalls informiert.

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25.11.2024: Übung als Vorbereitung auf Afrikanische Schweinepest

KIEL/HARTENHOM. Schleswig-Holstein wappnet sich weiter gegen die Afrikanische Schweinepest (ASP): Um sich auf einen möglichen Ausbruch der Tierseuche im Land vorzubereiten, haben das Landwirtschaftsministerium gemeinsam mit den Schleswig-Holsteinischen Landesforsten (SHLF) sowie den Kreisen und kreisfreien Städten heute (25. November) ein vorbereitendes Training für den ASP-Fall in Hartenholm im Kreis Segeberg durchgeführt. Da im Seuchenfall Maßnahmen wie die Umzäunung von Gebieten innerhalb der Sperrzonen nötig sind, wurde dabei der Zaunbau sowie eine geeignete Trassenführung geübt.

"Schleswig-Holstein muss für den Ernstfall gerüstet sein. Gerade mit Blick auf die ASP-Situation in den anderen Bundesländern ist dieses Training von größter Wichtigkeit. Die Bekämpfung der Seuche im Falle eines Ausbruchs in einer Wildschweinpopulation ist besonders anspruchsvoll und erfordert eine gute Einbindung und Abstimmung aller Beteiligten", sagte Landwirtschaftsstaatssekretärin Anne Benett-Sturies.

Für Schleswig-Holstein besteht weiterhin ein erhebliches Risiko des Eintrags der Afrikanischen Schweinepest. Benett-Sturies appellierte daher an Landwirtinnen und Landwirte sowie Jägerinnen und Jäger, alle nötigen Schutzvorkehrungen gegen einen Eintrag der Seuche zu treffen und die Schwarzwildbestände im Land zu reduzieren. Von Jagdreisen in die betroffenen Gebiete sollte dringend abgesehen werden. Die Gefahr des Eintrags der Afrikanischen Schweinepest in die Schwarzwildbestände durch kontaminierte Lebensmittelreste ist weiterhin hoch. Zudem werden alle Reisenden und Berufsfernfahrer gebeten, Reiseproviant stets in geschlossenen Müllbehältern zu entsorgen.

Zur Prävention gehört auch, dass sich die Städte in Zusammenarbeit mit der Jägerschaft mit dem vermehrten Vorkommen von Schwarzwild in urbanen Bereichen auseinandersetzen. Dort kann der Einsatz von sogenannten Schwarzwildfallen ein effektives Mittel sein. "Wir erwarten von den Städten und der Jägerschaft, dass diese sich verantwortungsvoll der Problematik stellen. Die Wahl der jeweiligen Jagdmethode erfolgt vor Ort. In der Diskussion darf die Fangjagd auf Schwarzwild jedoch kein Tabu mehr sein", so Benett-Sturies.

Neben den vorbeugenden Maßnahmen ist insbesondere die Früherkennung eines Eintrags der ASP von entscheidender Bedeutung für den Erfolg der Bekämpfungsmaßnahmen. Hierfür stellt die Untersuchung tot aufgefundener Wildschweine die wichtigste Maßnahme zur Früherkennung der Afrikanischen Schweinepest dar.

"Schleswig-Holstein ist im Kampf gegen die Afrikanische Schweinepest gut aufgestellt. Die aktuellen Fälle in anderen Bundesländern zeigen aber deutlich, wie wichtig es ist, aufmerksam zu bleiben. Es ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe, den Eintrag der Seuche in unsere heimischen Haus- und Wildschweinebestände zu verhindern. Wir dürfen insbesondere bei der Prävention nicht nachlassen. Ein Ausbruch hätte enorme wirtschaftliche Folgen für die Landwirtschaft, die nachgelagerte Lebensmittelproduktion und den Handel", sagte Benett-Sturies.

Hintergrund:

Die Afrikanische Schweinepest ist weder auf andere Tierarten noch auf den Menschen übertragbar. Sie führt bei Wild- und Hausschweinen nach kurzem, fieberhaftem Krankheitsverlauf zum Tod. Es gibt keine Impfstoffe gegen die Infektion.

Weitere Informationen finden Sie unter:


Verantwortlich für diesen Pressetext: Jana Ohlhoff und Hanna Kühl | Ministerium für Landwirtschaft, Ländliche Räume, Europa und Verbraucherschutz | Fleethörn 29-31, 24103 Kiel | Telefon 0431 988-7158 | E-Mail: pressestelle@mllev.landsh.de

25.10.2024: Land empfiehlt Pferde-Impfung gegen West-Nil-Virus

Kiel. In Schleswig-Holstein wurde im September und Oktober 2024 das West-Nil-Virus (WNV) bei acht Pferden aus den Kreisen Pinneberg, Segeberg, Steinburg, Rendsburg-Eckernförde, Schleswig-Flensburg und der Stadt Lübeck sowie zwei Habichten aus den Kreisen Pinneberg und Rendsburg-Eckernförde amtlich festgestellt. Die Infektion trat 2023 erstmals bei einem Pferd aus dem Kreis Herzogtum Lauenburg auf.

Die betroffenen Pferde wurden aufgrund von teilweise schweren neurologischen Symptomen, gestörtem Allgemeinbefinden und Fieber labordiagnostisch auf WNV untersucht. Die zuständigen Veterinärbehörden gehen davon aus, dass alle Pferde sich in Schleswig-Holstein infiziert haben und nicht gegen WNV geimpft waren. Ein Pferd sowie beide Vögel haben die Infektion nicht überlebt.

Bei der Infektion mit dem West-Nil-Virus von Vögeln oder Pferden handelt es sich um eine anzeigepflichtige Tierseuche. Die Infektion wird durch einheimische Stechmücken, die sich an Wildvögeln infizieren, übertragen. Vögel sind dabei die Hauptwirte. In selteneren Fällen kann darüber hinaus auch eine Infektion von Pferden und Menschen erfolgen, wenn die Stechmücken zuvor von infizierten Wildvögeln Blut aufgenommen haben. Es handelt sich in diesen Fällen um Einzelerkrankungen. Mensch und Pferd sind dabei sogenannte Fehlwirte, da sich das Virus in ihnen nicht effektiv genug vermehrt, um eine Ansteckungsquelle für Stechmücken darzustellen.

Die Ständige Impfkommission Veterinärmedizin (StIKo Vet) hat aufgrund der zunehmenden WNV-Nachweise bei Pferden insbesondere in Niedersachsen im Herbst 2024 ihre bisherige Impfempfehlung erweitert und rät mittelfristig dazu, Pferde über die bisherigen Verbreitungsgebiete hinaus in der gesamten niederdeutschen Tiefebene gegen WNV impfen zu lassen. Somit sollten auch Pferde in Schleswig-Holstein am besten bis zu Beginn der kommenden Mückensaison entsprechend geimpft werden. In Deutschland sind derzeit drei Impfstoffe gegen WNV für Pferde verfügbar. Die Impfstoffe sind gut verträglich und schützen sicher vor schweren Verlaufsformen der Erkrankung.

Hintergrund

Das West-Nil-Virus breitet sich seit dem ersten Fall in Deutschland im Jahr 2018 in Sachsen-Anhalt langsam, aber kontinuierlich innerhalb Deutschlands aus. Besonders betroffen sind die Bundesländer Berlin, Brandenburg, Sachsen-Anhalt und Sachsen, die gemäß Friedrich-Loeffler-Institut (FLI) derzeit das Hauptverbreitungsgebiet für Deutschland darstellen. Das FLI berichtet, dass eine räumliche Ausbreitung bis 2023 zwar mit wenigen Fällen sichtbar war, aber dieses Jahr größere Ausmaße annimmt, bedingt durch ein anhaltend warmes und feuchtes Klima sowie ein gehäuftes Vorkommen der Stechmückenpopulation.

Im Rahmen des seit 2018 etablierten Monitorings bei Wildvögeln können Bürgerinnen und Bürger unter Beachtung des Naturschutz- und Jagdrechts frisch verendete Wildvögel relevanter Arten beim zuständigen Veterinäramt abgeben. Von dort werden die Tiere zur Untersuchung an das Landeslabor Schleswig-Holstein (LSH) überstellt. Die Tiere sollten hierzu beispielsweise in einen Gefrierbeutel unter Angabe des Fundorts und –datum eingepackt werden. Es wird empfohlen, die toten Vögel als allgemeine Vorsichtsmaßnahme nicht mit den bloßen Händen anzufassen und die Hände nach dem Einsammeln zu waschen. Offensichtlich verunglückte, zum Beispiel überfahrene, Vögel sollten nicht eingesammelt und abgegeben werden. Eine Abholung der Vögel durch die Veterinärämter ist nicht möglich. Vor Abgabe der Vögel sollten sich Bürgerinnen und Bürger bitte über die Zugangsbedingungen zu den Veterinärämtern informieren.

Weitere Informationen finden Sie unter

Verantwortlich für diesen Pressetext: Jana Ohlhoff und Hanna Kühl | Ministerium für Landwirtschaft, Ländliche Räume, Europa und Verbraucherschutz | Fleethörn 29-31, 24103 Kiel | Telefon 0431 988-7158 | E-Mail: pressestelle@mllev.landsh.de |
Medien-Informationen der Landesregierung finden Sie aktuell und archiviert im Internet unter www.schleswig-holstein.de | Das Ministerium finden Sie im Internet unter www.schleswig-holstein.de/mllev

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Geflügelpest in Schleswig-Holstein und im Kreis Segeberg

Informationen über geltende Biosicherheitsmaßnahmen für alle privaten und gewerblichen Geflügelhalter*innen, Sperrbezirke, Beobachtungsgebiete und Kontaktmöglichkeiten.

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