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Ordnung und Verbraucherschutz

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22.07.2024: Hitzewelle und Waldbrand: Katastrophenschutz probt Ernstfall

Kreis Segeberg. Eine wochenlange Hitzewelle hat die Wälder und Wiesen ausgedörrt. Seit mehreren Tagen kratzt das Thermometer an der 40-Grad-Marke. Die Bevölkerung sehnt sich nach Abkühlung, entsprechend angespannt ist die Stimmung der Menschen. Alles beginnt, als ein Autounfall ein Feuer verursacht, das sich in der Nähe eines Waldgebietes schnell nach Norden ausdehnt. Stromtrassen und eine Autobahn sind bedroht. Erste Dörfer müssen evakuiert werden. Die immer größer werdende Feuerwalze bahnt sich ihren Weg. Trink- und Löschwasser werden knapp. Ein Militärkonvoi mit explosiver Ladung kommt vor einer zusammengestürzten Autobahnbrücke zum Stehen. Dann fällt auch noch der Strom aus…

So beginnen Hollywood-Blockbuster, aber auch in der Realität mehren sich in Deutschland die Großschadensfälle nach Extremwetterereignissen. Deshalb probt der Katastrophenschutzstab des Kreises Segeberg einmal jährlich Szenarien wie dieses. Kürzlich war es wieder soweit: Drei Tage lang übten Mitarbeiter*innen der Kreisverwaltung sowie Fachberater*innen von Bundes- und Landespolizei, Feuerwehr, Deutschem Roten Kreuz (DRK), Rettungsdienst, Technischem Hilfswerk (THW), Bundeswehr und der Psychosozialen Notfallversorgung was zu tun ist, wenn es zu einer Hitzewelle mitsamt Großfeuer und Blackout kommt. Auch Landrat Jan Peter Schröder nahm als Katastrophenabwehrleiter an der Übung teil – genauso wie seine Stellvertreter Torsten Kowitz und Martin Ahrens. Insgesamt waren rund 38 Frauen und Männer in verschiedenen Positionen im Einsatz.

Zusätzlich wurde die Übungsrunde an einem Vormittag um die Mitarbeiter*innen des zehnköpfigen Verwaltungsstabs erweitert. Im Krisen- oder Katastrophenfall setzen sie die Entscheidungen des Führungsstabes (FüStab) um und halten den Betrieb der Kreisverwaltung am Laufen.

Der FüStab, auch Katastrophenschutzstab genannt, kam für die Übung in den Stabsräumen der Kreisfeuerwehrzentrale in Bad Segeberg zusammen. Von hier aus koordinierte und lenkte er den fiktiven Einsatz der Kräfte. Der Verwaltungsstab traf sich in der Rosenstraße in Bad Segeberg. So wäre es auch im wirklichen Ernstfall.

Folgende Bereiche gehören zum Stab:

  • Sachgebiet S1 – Personal/Innerer Dienst
  • Sachgebiet S2 – Lage
  • Sachgebiet S3 – Einsatz
  • Sachgebiet S4 – Versorgung
  • Sachgebiet S5 – Presse- und Medienarbeit
  • Sachgebiet S6 – Information und Kommunikation

Landrat Jan Peter Schröder: "Mit Blick auf die Überschwemmungen in den vergangenen Monaten in ganz Deutschland und den noch kommenden heißen Sommerwochen müssen wir eines festhalten: Der menschengemachte Klimawandel ist da und er stellt uns vor immer größer werdende Aufgaben. Die Übung hat uns allen im Team gezeigt, dass wir für den Ernstfall gut aufgestellt sind. Es haben sich in den vergangenen Jahren bereits Routinen entwickelt, auf die wir sehr stolz sein können."

Diesem Fazit schlossen sich auch die 16 Trainer der Landesfeuerwehrschule an. Sie waren vor Ort, um die Übung aus dem Hintergrund heraus zu lenken und am Ende zu bewerten.

19.07.2024: Online-Terminbuchungen nun auch in der Fahrerlaubnisbehörde

Ab sofort benötigen Sie, ebenso wie in den Zulassungsstellen und anderen Verwaltungsbereichen des Kreises Segeberg, auch einen Termin für die Fahrerlaubnisbehörde / Führerscheinstelle.

Über den hier zu findenden Link erreichen Sie die Web-Terminseite in der es Ihnen ganz bequem möglich ist, über einen Klick auf den Button "Fahrerlaubnis / Führerschein-Angelegenheiten" den für Sie passenden Termin zu buchen.

Alle verfügbaren Termine werden in grün dargestellt.

Damit hält nun auch Planbarkeit in die Fahrerlaubnisbehörde / Führerscheinstelle Einzug, sodass Sie sich bestmöglich auf ihr Vorhaben / Ihren Termin vorbereiten können.

Vielen Dank für die Nutzung und bis bald.

Zur Termin-Buchung

24.06.2024: Einschleppung der Afrikanischen Schweinepest verhindern

KIEL. Vor dem Hintergrund der aktuellen Fälle von Afrikanischer Schweinepest (ASP) in Deutschland sowie der bevorstehenden sommerlichen Reisezeit ruft das Ministerium für Landwirtschaft, ländliche Räume, Europa und Verbraucherschutz des Landes Schleswig-Holstein (MLLEV) Landwirtinnen und Landwirte, die Jägerschaft sowie Reisende dazu auf, weiterhin besonders wachsam zu sein und auf eine strenge Einhaltung von Biosicherheitsmaßnahmen zu achten.

"Schleswig-Holstein ist im Kampf gegen die Afrikanische Schweinepest gut aufgestellt. Die aktuellen Fälle in anderen Bundesländern zeigen aber deutlich, wie wichtig es ist, aufmerksam zu bleiben. Es ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe, den Eintrag der Seuche in unsere heimischen Haus- und Wildschweinebestände zu verhindern. Wir dürfen insbesondere bei der Prävention nicht nachlassen. Ein Ausbruch hätte enorme wirtschaftliche Folgen für die Landwirtschaft, die nachgelagerte Lebensmittelproduktion und den Handel", sagte Landwirtschaftsstaatsekretärin Anne Benett-Sturies. Sie appellierte deshalb erneut an alle Schweinehalterinnen und -halter, die Maßnahmen zur Biosicherheit strikt einzuhalten und regelmäßig zu überprüfen.

Auch die Jägerschaft sei nach wie vor aufgerufen, die Schwarzwilddichte nachhaltig zu reduzieren und so die Übertragungsmöglichkeiten weiter zu minimieren. "Unsere Jägerinnen und Jäger leisten schon seit Jahren durch verstärkte Fallwildsuchen und das Beproben von Schwarzwild einen wichtigen Beitrag bei der ASP-Prävention", so Benett-Sturies. Aber auch jeder einzelne können seinen Beitrag zur Vorbeugung des Seuchengeschehens leisten: "Bitte werfen Sie nicht einfach Speisereste in die Natur, sondern entsorgen Sie diese nur in verschlossenen Müllbehältern", so die Staatssekretärin.

Hintergrund:

Die Afrikanische Schweinepest ist weder auf andere Tierarten noch auf den Menschen übertragbar. Sie führt bei Wild- und Hausschweinen nach kurzem, fieberhaftem Krankheitsverlauf zum Tod. Es gibt keine Impfstoffe gegen die Infektion.

Hinweise für Reisende:

Es dürfen keine fleischhaltigen Lebensmittel (zum Beispiel Wurstwaren oder Schinken) von Wild- und Hausschweinen, Wildbret oder Jagdtrophäen von Wildschweinen aus von ASP betroffenen Regionen der EU-Mitgliedsstaaten nach Deutschland verbracht werden. Ebenso sollten aus Vorsichtsgründen entsprechende Produkte auch aus den übrigen Regionen der betroffenen Mitgliedsstaaten nicht mitgebracht werden. Auch aus allen Ländern außerhalb der EU, also vielen Urlaubsländern, ist die Einfuhr unter anderem von Fleisch sowie daraus hergestellten Erzeugnissen im privaten Reisegepäck grundsätzlich verboten, um die Einschleppung von Tierseuchen in die EU zu vermeiden. Insbesondere stellen in der Natur, am Straßenrand oder auf Rastplätzen leichtfertig entsorgte Lebensmittel, die Schweinfleisch enthalten, ein Risiko für die Verbreitung der Tierseuche dar. Diese werden häufig von Wildschweinen gefressen. Die Tiere können sich sowohl durch den Verzehr von kontaminierten Lebensmitteln als auch durch die direkte Übertragung von Tier zu Tier mit der ASP infizieren.

Auf der Seite des Landes finden Sie weitere Hinweise für Jägerinnen und Jäger und für Schweine haltende Betriebe.

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Sie finden diese Informationen auf der Kreis-Homepage im unteren Bereich aller Themenseiten als Bürger*innen-Service.


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