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Ordnung und Verbraucherschutz

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09.08.2024: 1.400 Kilometer Richtung Ukraine: Konvoi gestartet

Kreis Segeberg. Die letzten Wartungsarbeiten sind abgeschlossen, die Überführungskennzeichen festgeschraubt: Rund 1.400 Kilometer lagen vor Hans-Peter Goldnick und seinen Mitstreiter*innen, als diese am gestrigen Donnerstagvormittag in Nehms in Richtung Ukraine aufgebrochen sind. Ihr Ziel: Die ersten drei von insgesamt sechs ausgemusterten Fahrzeugen des Kreis-Katastrophenschutzes in Lviv an Vertreter*innen der ukrainischen Partnerregion Tschernihiw zu übergeben.

Konkret handelt es sich bei den sechs Fahrzeugen um drei Löschfahrzeuge, einen Rettungswagen, einen Unimog und einen Mannschaftswagen. Mitarbeiter des Hornbrooker Hofs in Nehms haben die Fahrzeuge in den vergangenen Tagen gewartet, überprüft und wo nötig repariert. Ihr Senior-Chef und Rotary-Club-Mitglied Hans-Peter Goldnick begleitet den Konvoi und fährt selbst eines der Löschfahrzeuge über die Stationen Dresden, Oppeln, Krakau und Przemysl nach Lviv in der Ukraine. Begleitet wird er von fünf weiteren Rotary-Mitgliedern sowie Vertreter*innen der Organisation "Freunde helfen!-Konvoi". "Wir hoffen, dass wir innerhalb von fünf oder sechs Tagen wieder zurück sein werden", sagte Goldnick kurz vor der Abfahrt.

Weitere Unterstützer*innen der Aktion sind neben dem Kreis Segeberg, dem Rotary-Club Segeberg und dem "Freunde helfen!-Konvoi" außerdem der Round Table 148 Bad Segeberg, die Lions-Clubs Segeberg, Siegesburg und Alveslohe, die Rotary-Clubs Norderstedt und Bordesholm sowie die Stadt Bad Segeberg, Privatpersonen und verschiedene Firmen aus dem Kreisgebiet.

Goldnick und Kreispräsident Jörg Buthmann freuten sich über 30.000 Euro, die an Geldspenden zusammengekommen sind sowie über Sachspenden, die einen Wert von mehr als 70.000 Euro haben. "In Summe können wir Waren im Wert von über 150.000 Euro übergeben", sagte Goldnick. Dazu gehören neben den Kreis-Fahrzeugen unter anderem Hygieneartikel, Gehhilfen und Rollatoren.

"Wir alle sind aufgefordert, den Menschen in der Ukraine zu helfen", so Goldnick. "Nicht nur wir in den Service-Clubs, sondern jede und jeder Einzelne, jede Firma, jede Familie. Wir alle sollten etwas tun, um der aggressiven Machtpolitik der Putin-Regierung Einhalt zu gebieten."

Im Zuge der im März unterzeichneten neuen Partnerschaft mit der Region Tschernihiw waren in der vergangenen Woche zwölf ukrainische Kinder und zwei Betreuerinnen für zehn Tage zu Gast in der Jugend-Akademie in Bad Segeberg. Auf dem Programm standen neben Ausflügen zum Baden und einem Besuch bei den Karl-May-Spielen auch einfach mal nichts tun und die Ruhe genießen. "Die Begleitpersonen haben mir gesagt, dass es den Mädchen und Jungen bei uns sehr gut gefallen hat. Einige von ihnen haben das erste Mal seit Monaten wieder lachen können und so etwas wie Freude empfunden", sagt Tanja Krüger, Kreis-Partnerschaftsbeauftragte.


08.08.2024: Erste Nachweise der Blauzungenkrankheit in Schleswig-Holstein

Kreis Segeberg/Kiel. Das Ministerium für Landwirtschaft, Ländliche Räume, Europa und Verbraucherschutz (MLLEV) hat am heutigen Donnerstag, 8. August, in einer Presseinformation über die ersten Nachweise der Blauzungenkrankheit in Schleswig-Holstein informiert:

"Das Infektionsgeschehen der Blauzungenkrankheit vom Serotyp 3 (BTV-3) breitet sich deutschlandweit aus: Auch in Schleswig-Holstein wurde heute (8. August 2024) die Infektion mit dem Virus der Blauzungenkrankheit in den Kreisen Steinburg, Nordfriesland und Schleswig-Flensburg vom Friedrich-Loeffler-Institut bestätigt.

Maßnahmen zum Umgang mit der Blauzungenkrankheit

Durch die Nachweise verliert Schleswig-Holstein den Freiheitsstatus in Bezug auf die Blauzungenkrankheit. Daraus ergeben sich unmittelbare Konsequenzen für Tierhalter*innen. So gelten für die Verbringung empfänglicher Tiere, zu denen vor allem Rinder, Schafe, Ziegen, Lamas und Alpakas, aber auch weitere Wiederkäuerarten zählen, ab sofort Einschränkungen. Insbesondere dürfen diese Tiere nicht länger in EU-Mitgliedsstaaten verbracht werden, die frei von BTV sind. Auch das Verbringen in BTV-freie Bundesländer ist nur unter Auflagen möglich. Allgemeine Informationen zu den Verbringungsregelungen sind auf der Homepage des Landwirtschaftsministeriums eingestellt.

Bei konkreten Fragen zum Ausbruchsgeschehen und den in den betroffenen Gebieten geltenden Regeln wenden Sie sich bitte an die vor Ort zuständigen Stellen bei den Veterinärämtern in den Kreisen und kreisfreien Städten. Erkrankte Tiere sind umgehend dem zuständigen Veterinäramt zu melden, damit dieses die notwendigen labordiagnostischen Abklärungsuntersuchungen einleiten kann.

Keine Gefahr der Übertragung auf den Menschen – Verzehr von Fleisch- und Milchprodukten unbedenklich

Bei der Blauzungenkrankheit handelt es sich um eine Krankheit der Wiederkäuer. Für Verbraucher*innen besteht keine Gefahr, Menschen können sich nicht mit dem Virus der Blauzungenkrankheit anstecken. Das Ministerium für Landwirtschaft, ländliche Räume, Europa und Verbraucherschutz (MLLEV) weist zudem darauf hin, dass es keine Bedenken beim Verzehr von Fleisch- und Milchprodukten gibt.

Wichtige Hinweise für Tierhalter*innen

Einen wirksamen Schutz vor schweren Verläufen der Blauzungenkrankheit bietet nur eine Impfung. Sie verhindert zwar nicht sicher die Infektion der Tiere, verringert oder verhindert aber klinische Symptome und die Anzahl der Todesfälle. Landwirtschaftsstaatsekretärin Anne Benett-Sturies appelliert daher erneut: ,Die durch das Blauzungenvirus verursachte Erkrankung kann großes Tierleid verursachen. Tierhalter*innen in Schleswig-Holstein sind aufgerufen, ihre Bestände aufmerksam zu beobachten und zu impfen.' Damit die Impfung wirken kann, ist es wichtig, dass die Grundimmunisierung einschließlich eines je nach Hersteller unterschiedlichen Zusatzzeitraumes von drei bis vier Wochen nach der Impfung abgeschlossen ist. Insbesondere in Beständen, in denen dies noch nicht geschehen ist, kann es hilfreich sein, die Tiere durch eine Aufstallung bzw. eine Behandlung mit Repellentien gegen die Überträger der Erkrankung, die Gnitzen, zu schützen.

Die Landesregierung unterstützt die tierhaltenden Betriebe bei der Impfung: Der Zuschuss beträgt 1 Euro pro Schaf beziehungsweise Ziege und 2 Euro pro Rind. Die Bestandsimpfungen sind vom Impftierarzt/der Impftierärztin verbindlich in der HI-Tier-Datenbank zu dokumentieren. Die Eintragungen dienen gleichzeitig dazu, die Zuschussgewährung unbürokratisch umzusetzen und den BTV3-Impfzuschuss je Tierbestand festzusetzen.

Service-Hinweis

Um Fragen von Bürger*innen rund um das Thema Blauzungenkrankheit zu beantworten, hat das MLLEV ein Bürger*innentelefon eingerichtet. Dieses ist montags bis freitags von 9 bis 15 Uhr besetzt und unter der Telefonnummer 0431 / 988 7100 erreichbar.

Hintergrund

Die Blauzungenkrankheit (BTV-3) ist eine anzeigepflichtige Tierseuche, die durch Gnitzen (kleine, blutsaugende Mücken) übertragen wird. Es erkranken vor allem Schafe und Rinder, aber auch Ziegen, Alpakas, Lamas und Wildwiederkäuer. BTV-3 trat im Herbst 2023 erstmals in Mitteleuropa auf. In Deutschland sind die Bundesländer Nordrhein-Westfalen, Niedersachsen, Bremen, Hessen, Rheinland-Pfalz und nun auch Schleswig-Holstein betroffen.

Tierhalter*innen, die bei ihren Tieren Fieber, Fressunlust, Milchrückgang, gestörtes Allgemeinbefinden, gerötete Schleimhäute, Speichelfluss und Schwellungen von Kopf, Zunge und Lippen, Entzündungen der Euter- oder Klauenhaut sowie vermehrte Todesfälle beobachten, sollen dies tierärztlich abklären lassen und ihr zuständiges Veterinäramt informieren."

Weitere Informationen zur Blauzungenkrankheit und den Regelungen zur Verbringung finden Sie hier:

24.07.2024: Blauzungenkrankheit: Veterinärbehörde empfiehlt Impfung

Kreis Segeberg. Nach Angaben des Landwirtschaftsministeriums in Kiel sind in diesem Jahr allein in Niedersachsen mehr als 90 Infektionen mit der Blauzungenkrankheit bei Wiederkäuern nachgewiesen worden. "Besorgniserregend ist, dass die Hälfte dieser Infektionen in den vergangenen vier Wochen festgestellt worden ist", sagt Leitender Kreisveterinär Markus Overhoff. Das Veterinäramt des Kreises Segeberg empfiehlt daher allen Rinder-, Schaf- und Ziegenhalter*innen die Impfung ihrer Tierbestände gegen die Infektion mit dem Serotyp 3 der Blauzungenkrankheit.

Parallel zur Impfung sollten die Tierhalter*innen Schutzmaßnahmen gegen Insekten ergreifen, weil die Virusinfektion laut Overhoff durch stechende Insekten wie Gnitzen und andere Mückenarten übertragen werden kann.

In den vergangenen zwei Wochen gab es eine massive Ausbreitung der Blauzungenkrankheit vor allem in Nordrhein-Westfalen, aber auch in Niedersachsen, zudem sind einzelne Fälle in Rheinland-Pfalz und Hessen bekannt (siehe Karte). "In Niedersachsen hat es bereits Fälle in der Lüneburger Heide mit geringer Entfernung zu Schleswig-Holstein und Hamburg gegeben", weiß Overhoff.

Viele Landwirt*innen mit erkrankten Tieren berichteten von Überforderung bei der intensiven Betreuung und Pflege der teils stark erkrankten Tiere. Tierarztpraxen seien in ihren Kapazitäten ausgeschöpft.

Stand 23. Juli sind in Schleswig-Holstein nur wenige Impfungen erfolgt: 7.604 Rinder in 49 Betrieben und 8.757 Schafe/Ziegen in 143 Betrieben. "Der Impfschutz ist also aktuell sehr unbefriedigend2, so der Kreisveterinär. Eine Impfpflicht gebe es allerdings nicht.

Die letzten Fälle im Kreis Segeberg gab es in den Jahren 2006 bis 2009, als ganz Deutschland von einem großen Seuchenausbruch betroffen war.

Die Blauzungenkrankheit ist eine virale Infektionskrankheit von Wiederkäuern wie Schafen, Rindern und Ziegen. Ihr Name leitet sich von der blauen Farbe (Zyanose) der Zunge, einem der Leitsymptome bei Krankheitsausbruch, ab. Die Erkrankung ist eine anzeigepflichtige Tierseuche. Für den Menschen besteht keine Ansteckungsgefahr, weshalb Fleisch- und Milchprodukte ohne Bedenken verzehrt werden können.


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