Inhalt

Politik im Kreis und Wahlen

Letzte Meldung

25.04.2025: Landräte unterzeichnen Vertrag zur IT-Kooperation

Kreis Segeberg. Nach zwei Jahren intensiver Verhandlungen haben die Kreise Segeberg und Herzogtum Lauenburg am Mittwoch einen bedeutenden Schritt in Richtung einer modernen und leistungsfähigen Verwaltung unternommen. In feierlichem Rahmen unterzeichneten die beiden Landräte Jan Peter Schröder und Dr. Christoph Mager den Kooperationsvertrag zur Zusammenführung der IT-Abteilungen in die IT-Allianz Nord AöR.

Mit der Gründung der IT-Allianz Nord AöR zum 1. Juli 2025 setzen die Kreise ein starkes Zeichen für interkommunale Zusammenarbeit und digitale Zukunftsfähigkeit. Bereits im März hatten sich die politischen Gremien beider Kreise mit deutlicher Mehrheit für die Kooperation ausgesprochen – ein klares Votum für Effizienz, Synergien und einen gemeinsamen Weg in der digitalen Transformation.

"Diese Entscheidung stärkt nicht nur unsere IT-Infrastruktur, sondern ist auch ein Ausdruck des gegenseitigen Vertrauens und der Bereitschaft, Herausforderungen gemeinsam anzugehen", betonten die Landräte bei der Unterzeichnung. Die neue gemeinsame IT-Struktur soll künftig noch schneller auf technologische Entwicklungen reagieren und die digitale Verwaltung für Bürger*innen beider Kreise und perspektivisch auch weiterer Kommunen stetig verbessern. Ziel ist auch, Verwaltungsmodernisierung mit einheitlichen Fachverfahren und einheitlicher Ausstattung voranzutreiben.

Die nun besiegelte Kooperation ist das Ergebnis eines über zweijährigen Dialogs, in dem technische, organisatorische und rechtliche Rahmenbedingungen sorgfältig abgestimmt wurden. Der nun unterzeichnete Vertrag markiert nicht nur das Ende dieser Phase, sondern auch den Beginn einer neuen, zukunftsorientierten Partnerschaft.

"Mit der Bündelung von Know-how, Ressourcen und Innovationskraft beider Kreise ist die IT Allianz Nord bestens für die Herausforderungen der kommenden Jahre aufgestellt – ein echter Gewinn für beide Regionen", so die Landräte.

14.04.2025: Entschädigungssatzung 2020 inklusive 2. Änderung

09.04.2025: Workshop zur Jugendbeteiligung

Du möchtest in deiner Gemeinde mitreden? Dann bist du hier genau richtig!

Zusammen mit dem Ministerium für Soziales, Jugend, Familie, Senioren, Integration und Gleichstellung in Schleswig-Holstein findet am 19. Juli 2025 ein Workshop zur Jugendbeteiligung auf kommunaler Ebene statt. Hier kannst Du sagen, was junge Menschen brauchen, damit ihre Meinung wirklich zählt und echte Beteiligung vor Ort in deiner Gemeinde stattfindet – und das Ganze fließt in die Landesstrategie für Kinder- und Jugendbeteiligung ein!

Das heißt, wir schauen uns gemeinsam an, was gerade in deiner Gemeinde schiefläuft, meckern zusammen und finden heraus, was besser laufen muss, damit es für alle passt.


Wann? 19.07.2025, 09:30 – 16:00 Uhr
Wo? Marienstr. 31, 23795 Bad Segeberg
Für wen? Alle zwischen 12 und 27 Jahren

Jetzt anmelden

Mehr



Kreistagsinfo

Hier finden Sie alle Informationen aus dem Bürger- und Ratsinformationssystem "Allris":

Sitzungskalender

Kreistag

Ausschüsse

Fraktionen

Textrecherche

Vorlagen-Übersicht


Bei Fragen und Anregungen können Sie sich gerne im Kreistagsbüro melden und an der Einwohner*innensprechstunde teilnehmen.

Gremienmitglieder können sich auf Allris anmelden.

Allris-Login für Gremien


Kreispolitik im Überblick

Nähere und immer aktuelle Informationen finden Sie unter Kreistagsinfos.

Kreistag

Gemäß Paragraph 22, Absatz 1, Satz 1 der Kreisordnung für Schleswig-Holstein legt der Kreistag die Ziele und Grundsätze für die Verwaltung des Kreises fest.

Er trifft alle für den Kreis wichtigen Entscheidungen in Selbstverwaltunsangelegenheiten und überwacht ihre Durchführung, soweit dieses Gesetz keine anderen Zuständigkeiten vorsieht.

Kreispräsident*in

Der Kreistag wählt in seiner ersten Sitzung nach Beginn der Wahlzeit (konstituierende Sitzung) aus seiner Mitte die/den Kreispräsidentin oder den Kreispräsidenten als Vorsitzende/n sowie die Stellvertretungen für 5 Jahre.

Die Wahl der Kreispräsidentin/des Kreispräsidenten sowie der Stellvertreter*innen erfolgt in der Regel im Meiststimmenverfahren. Vorschlagsberechtigt ist dabei jedes Mitglied des Kreistages.

Um parteipolitisch einseitige Stellenbesetzungen zu vermeiden, kann jede Fraktion aus Gründen des Minderheitenschutzes die Wahl im gebundenen Vorschlagsrecht verlangen.

Wird das gebundene Vorschlagsrecht verlangt, so steht den Fraktionen das alleinige Vorschlagsrecht in der Reihenfolge der Höchstzahlen zu, die sich aus der Teilung der Sitzzahlen der Fraktionen durch 0,5 – 1,5 – 2,5 – 3,5 und so weiter in Anlehnung an das Verfahren Sainte-Lague/Schepers ergeben. Die Abstimmung erfolgt als Mehrheitsbeschluss.

Landrat Jan Peter Schröder

Eine kurze Vorstellung

Nach abgeschlossenem Jurastudium 1996 (Große Juristische Staatsprüfung) erwarb Jan Peter Schröder praktische Berufserfahrungen als Rechtsanwalt, bevor er 1998 als Assessor im Rechtsamt der Stadt Norderstedt arbeitete.

2002 wechselte er zum Kreis Segeberg und übernahm die Leitung des Bereiches "Rechtsangelegenheiten, Kommunal- und Schulaufsicht".

Im Jahr 2005 bewarb er sich erfolgreich als Geschäftsführer beim Landkreistag Mecklenburg-Vorpommern und übte diese Tätigkeit bis Ende August 2014 aus.

Seit dem 1. September 2014 ist Jan Peter Schröder Landrat des Kreises Segeberg.

Im März 2020 wählte der Kreistag Jan Peter Schröder für eine zweite Amtsperiode.


Aufgaben des Landrates

  • Leitung und Organisation der Kreisverwaltung,
  • Verantwortung für die sachliche und wirtschaftliche Aufgabenerledigung,
  • Führung der Geschäfte der laufenden Verwaltung,
  • Dienstvorgesetzter sämtlicher Beschäftigten des Kreises Segeberg,
  • Ausführung von Gesetzen und Verordnungen,
  • Vorbereitung und Umsetzung der Beschlüsse des Kreistages und der Ausschüsse,
  • Gesetzlicher Vertreter des Kreises im Rechtsverkehr, zum Beispiel bei Vertragsabschlüssen,
  • Wahrnehmung von Aufgaben in den Gesellschaften und anderen juristischen Personen, an denen der Kreis beteiligt ist. Zum Beispiel: Stellvertretender Aufsichtsratvorsitzender in der WKS – Wirtschaftsentwicklungsgesellschaft,
  • Erfüllung repräsentativer Aufgaben in Abstimmung mit dem Kreispräsidenten,
  • Pflege von Kontakten zu Institutionen innerhalb und außerhalb des Kreisgebietes.

Vertretung des Landrates

Im Fall der Verhinderung wird der Landrat von einer Stellvertreterin oder von einem Stellvertreter vertreten.

Vertreter*innen des Landrates in Selbstverwaltungs- und Weisungsangelegenheiten sind:

1. Stellvertretender des Landrates

Torsten Kowitz

24641 Stuvenborn

cduktse@gmail.com


2. Stellvertretender des Landrates

Torben Dwinger

t.dwinger@gmx.de


Als Vertretung bei der Wahrnehmung von Aufgaben als untere Landesbehörde ist der leitende Kreisbaudirektor Hendrik Schrenk bestellt worden.

Besoldung und Nebentätigkeiten

Das Amt des Landrates des Kreises Segeberg (Kreis mit mehr als 263.000 Einwohner*innen) ist nach Paragraph 7 Kommunalbesoldungsverordnung in die Besoldungsgruppe B 7 eingestuft.

  • Datum: 09.01.2025

    Landrat: Übersicht der Nebentätigkeiten

Hauptauschuss

Der Hauptausschuss koordiniert Gemäß Paragraph 40 b der Kreisordnung für Schleswig-Holstein Absatz 1, Satz 1 die Arbeit der Ausschüsse und kontrolliert die Umsetzung der vom Kreistag festgelegten Ziele und Grundsätze in der (...) von dem Landrat/der Landrätin geleiteten Kreisverwaltung. Nach Absatz 5.1. Halbsatz ist der Hauptausschuss Dienstvorgesetzter (...) des Landrates/der Landrätin.

Fachausschüsse

Gemäß Paragraph 40, Absatz 1 der Kreisordnung für Schleswig-Holstein wählt der Kreistag Ausschüsse zur Vorbereitung seiner Beschlüsse und zur Kontrolle der Kreisverwaltung.

Rechtliche Regelungen

Dokumente

Links