Arbeit
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14.02.2025: Kreis sucht Interessierte für das Freiwillige Soziale Jahr
Der Kreis Segeberg sucht zum 01.08.2025 Interessierte für ein Freiwilliges Soziales Jahr (FSJ) (m/w/d).
Der Kreis Segeberg mit seinen rund 273.000 Einwohner*innen ist zentral in der Mitte Schleswig-Holsteins zwischen der Landeshauptstadt Kiel, der Metropole Hamburg und zur Ostseeküste gelegen. Unsere Wirtschaftsstandorte und die vielfältige Erholungs- und Erlebnislandschaft sind die Markenzeichen des Kreises Segeberg. Wir bieten dadurch naturnahes Wohnen sowie attraktive Lebensqualität und Erholungsmöglichkeiten, ob an einem der zahlreichen Seen oder an der Ostsee.
Dein Aufgabenprofil
Du möchtest soziale Berufsfelder kennenlernen und Dich engagieren, Klarheit über einen angestrebten Berufswunsch erlangen oder die Wartezeit bis zur Ausbildung oder zum Studium sinnvoll nutzen?
Der Kreis Segeberg ist Träger von 3 Förderzentren (Schulen mit dem Förderschwerpunkt Geistige Entwicklung in Bad Segeberg, Kaltenkirchen und Norderstedt). Als Freiwillige/Freiwilliger hast Du hier die Möglichkeit im Team von pädagogischen Mitarbeiter*innen die Aufgaben und Abläufe in der Schule kennenzulernen.
Zu Deinen Aufgaben gehören
- Betreuung von geistig und körperlich behinderten Schülerinnen,
- Unterstützung während des Unterrichts,
- eventuell Durchführung der Schülerbeförderung während der Unterrichtszeit (Führerschein Klasse B erforderlich) sowie Pflege der Fahrzeuge,
- eventuell Begleitung im Fahrdienst,
- Unterstützung bei pflegerischen Aufgaben,
- hauswirtschaftliche Aufgaben.
Dein Know-how
Du verfügst über
- Interesse an sozialen Berufsfeldern,
- Engagement,
- Aufgeschlossenheit für die Arbeit mit Kindern,
- Bereitschaft mit Kreativität und Phantasie, aber auch mit Einfühlungsvermögen Kinder durch ein Schuljahr zu begleiten.
Unser Angebot
- Beginn in der Regel am 01.08. eines Jahres (Abweichung möglich),
- Dauer: in der Regel 12 Monate (Verkürzung oder Verlängerung möglich),
- Teilnahme unabhängig vom Schulabschluss möglich (Vollzeitschulpflicht muss erfüllt sein),
- Altersgrenze für FSJ: 27 Jahre,
- Taschengeld in Höhe von 604 €,
- Verpflegungskostenzuschuss in Höhe von 131,16 € monatlich,
- Geldersatzleistung für Bekleidung in Höhe von 25,40 € monatlich,
- 25 Seminartage,
- beitragsfreie Sozial- und Unfallversicherung.
Haben wir Dein Interesse geweckt?
Dann schicke uns Deine aussagekräftige Bewerbung! Wir freuen uns schon darauf, Dich kennenzulernen.
Bewerbungen bitte mit Anschreiben, Lebenslauf und einer Kopie des letzten Zeugnisses direkt an eines der drei Förderzentren:
Schule am Hasenstieg
Frau Steinmeier, Tel. 040/5225313
Hasenstieg 13
22846 Norderstedt
Janusz-Korczak-Schule
Frau Blödorn, Tel. 04191/3811
Von-Bodelschwingh-Str.1
24568 Kaltenkirchen
Trave-Schule
Herr Schneider, Tel. 04551/90861713
Burgfeldstr. 104
23795 Bad Segeberg
14.01.2025: Kreis überträgt Schuldner*innen- und Wohnungsnotlagenberatung
Kreis Segeberg. Der Kreis Segeberg hat sich dazu entschieden, die Schuldner*innenberatung und die Wohnungsnotlagenberatung zum 1. Januar 2026 in einem neuen Verfahren an externe Träger zu übergeben. Interessenten können sich vom 15. Januar bis zum 28. Februar 2025 um eine Zulassung bewerben.
Gemeinsam mit den kreisangehörigen Städten, Ämtern und Gemeinden ist es Aufgabe des Kreises, in seinem Gebiet für nahezu gleichartige Lebensumstände und Bedingungen für die Einwohner*innen zu sorgen. Dies gilt auch und insbesondere im Bereich der Daseinsvorsorge. Dabei muss der Kreis Segeberg nicht alle Aufgaben selbst erledigen, sondern kann Dritte beauftragen, bestimmte Leistungen zu übernehmen. Mit Blick auf die Schuldner*innen- und Wohnungsnotlagenberatung möchte er dies tun, um die hohen Anforderungen an die Qualität des Leistungsangebots, die sächliche und personelle Ausstattung sowie die Qualifikation des eingesetzten Personals sicherstellen zu können.
Die Träger müssen entweder einem freien Wohlfahrtsverband oder einem diakonischen Werk angehören. Darüber hinaus können sich auch Träger bewerben, wenn sie mindestens drei Jahre für eine Gebietskörperschaft im entsprechenden Beratungssegment tätig waren.
Ziel der Schuldner*innenberatung ist es, Menschen, die überschuldet sind oder von Überschuldung bedroht sind, bei der Suche nach Lösungen zu unterstützen.
Bei der Wohnungsnotlagenberatung geht es um Hilfestellungen für Personen, die hinsichtlich Wohnungssuche, Mietrückstand, Räumungsklage oder drohender Obdachlosigkeit überfordert sind und Unterstützung bei der Bewältigung dieser Aufgaben benötigen. Die Beratung soll drohende Obdachlosigkeit im besten Fall verhindern. Zudem sollen Menschen unterstützt werden, die vom Leistungsträger aufgefordert worden sind, ihre Wohnkosten zu senken. Ziel der Beratung ist in diesen Fällen die Vermittlung von angemessenem Wohnraum.
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Kontakt
21.10.2024: Frau & Beruf: Flexible Arbeitszeiten sind wichtig
Viele berufstätige Frauen kennen diese Situation. Sie wollen mehr arbeiten, aber ein starrer Schichtplan, die Anwesenheitspflicht auf Arbeit und die teilweise lückenhafte Kinderbetreuung bremsen die gesetzten Ziele aus. Am Ende bleibt es deswegen beim Minijob oder der Beschäftigung in Teilzeit. Unternehmen können jedoch mit flexiblen Arbeitsmodellen Anreize schaffen, dass Frauen im Beruf häufiger in Vollzeit durchstarten können.
Die positive Nachricht vorweg: Deutschland kann im europaweiten Vergleich eine der höchsten Quoten bei der Erwerbstätigkeit von Frauen aufweisen. Ein negativer Aspekt ist dabei, dass jede Zweite davon in Teilzeit beschäftigt ist. Viele der acht Millionen Beschäftigten können sich aber vorstellen Voll- statt Teilzeit zu arbeiten, wenn die Rahmenbedingungen stimmen. Neben Aspekten wie der flächendeckenden Kinderbetreuung können Unternehmen selbst ihre Attraktivität für Frauen im Job erhöhen.
Fachberaterin Nina Horn von Frau & Beruf im Kreis Segeberg schätzt ein: "Qualifizierte Frauen, die bisher nur in Teilzeit arbeiten, stellen für den Arbeitsmarkt ein großes, ungenutztes Potenzial dar. Flexible Arbeitszeiten, wie die sogenannte Gleitzeit und die Möglichkeit auf eine teilweise Beschäftigung aus dem Homeoffice, könnten helfen mehr Frauen in Vollzeit zu beschäftigen."
Für alle Interessierten bieten die erfahrenen Fachberaterinnen Simone Mortensen und Nina Horn im Kreis professionelle Beratungsgespräche zum Thema "Frau und Beruf" an.
Die Beratung ist kostenfrei, inhaltlich neutral und behördenunabhängig. In Bad Segeberg können Montag bis Donnerstag Beratungstermine vereinbart werden.
Weiterhin beraten wird donnerstags an folgenden Standorten:
07.11. - Bad Bramstedt
14.11. - Norderstedt
14.11. - Trappenkamp
21.11. - Kaltenkirchen
28.11. - Henstedt-Ulzburg
28.11. - Nahe
Frauen, die sich beraten lassen wollen, vereinbaren bitte unter Tel. 04551 – 944 002 oder per E-Mail frau-und-beruf@wks-se.de einen Termin, denn die Termine werden zentral koordiniert und vergeben.
Die Wirtschaftsentwicklungsgesellschaft des Kreises Segeberg (WKS) ist Träger der Beratungsstelle FRAU & BERUF. Das Projekt FRAU & BERUF Segeberg ist Teil des Landesprogramms Arbeit 2021 – 2027, das aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds und des Landes Schleswig-Holstein finanziert wird.
Das Jobcenter Kreis Segeberg ist eine gemeinsame Einrichtung des Kreises Segeberg und der Bundesagentur für Arbeit. Es wird durch die Agentur für Arbeit Elmshorn vertreten und bietet im Auftrag dieser Träger alle Leistungen des SGB II "Grundsicherung für Arbeitssuchende" aus einer Hand.
Das Jobcenter Kreis Segeberg gliedert sich in die Standorte Bad Segeberg, Kaltenkirchen und Norderstedt.
Besuchen Sie bitte zwecks Terminabstimmung oder Kontaktaufnahme direkt die Seite der Jobcenter-Standorte.
Überblick zu Arbeit, Arbeitslosigkeit, Hilfe und finanzielle Unterstützung
Das Thema Arbeit ist sehr vielseitig und wird in unserer Kreisverwaltung durch mehrere Fachdienste abgedeckt.
Sämtliche Dienstleistungen deutscher Behörden zu den Themen Arbeit und Beruf, Arbeitsrecht und Arbeitslosigkeit, Grundsicherung und Förderungen finden Sie - und findet Ihr - im hellblauen Bürger*innen-Service am unteren Ende dieser Seite.
Ansprechpartner*innen
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Info und Service
Zum Fachdienst "Soziale Sicherung" gehören das Amt für Ausbildungsförderung, die Fürsorgestelle (Kündigungsschutz Schwerbehinderte und Begleitende Hilfen am Arbeitsplatz), die Bereiche der Hilfe zur Pflege, der Hilfen zur Gesundheit und Blindengeld und Blindenhilfe.
Bürger*innen-Service
- Altenhilfe: Angebote zur Unterstützung im Alltag
- BAföG für einen Schulbesuch beantragen (mit Onlineantrag)
- Blindenhilfe beantragen (mit Onlineantrag)
alle 13 Dienstleistungen anzeigen
Dokumente und Formulare
- PDF-Datei: (PDF, 59 kB)
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Ansprechpartner*innen
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Info und Service
Unser Fachdienst Grundsatz- und Koordinierungsangelegenheiten Soziales und Integration teilt sich auf in die Fachgebiete Fachaufsicht sowie Asylleistungen und Beratung. Bezeichnend für den Fachdienst sind eine vertrauensvolle und enge Zusammenarbeit mit den Städten, Ämtern und Gemeinden des Kreises Segeberg sowie mit dem Jobcenter Kreis Segeberg.
Dokumente und Formulare
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Ansprechpartner*innen
Wichtige Dokumente und Formulare
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Bildung und Teilhabe für Kinder aus finanziell schwachen Familien
Damit alle Kinder mitmachen können!
Nicht alle Menschen haben monatlich gleich viel Geld zur Verfügung. Es ist daher sehr wichtig, dass jedes Kind – egal wie arm oder reich seine Eltern sind – am gesellschaftlichen Leben teilnehmen kann, ohne ausgegrenzt zu werden.
- Sie haben Schwierigkeiten, das nötige Geld für das Schulmaterial Ihrer Kinder aufzubringen?
- Sie können sich die nächste Klassenfahrt Ihres Kindes nicht oder nur sehr schwer leisten?
- Ihr Kind braucht Nachhilfe?
- Das Mittagessen in der Schule kostet zu viel?
Dann können Sie dafür finanzielle Unterstützung bekommen:
Mit den Leistungen für Bildung und Teilhabe, auch als Bildungspaket bezeichnet.
Wann habe ich einen Anspruch auf die Leistungen?
Sie haben Anspruch auf Leistungen für Bildung und Teilhabe, wenn Sie oder Ihre Kinder eine der folgenden staatlichen Unterstützungen beziehen:
- Grundsicherung für Arbeitsuchende (Hartz IV oder Sozialgeld),
- Sozialhilfe (Hilfe zum Lebensunterhalt oder Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung),
- Leistungen nach dem Asylbewerberleistungen,
- Wohngeld und
- Kinderzuschlag.
Über die Leistungen für Bildung und Teilhabe, berät Sie die für Sie zuständige Kommune oder das Jobcenter.
Wo stelle ich einen Antrag?
- Sie suchen zurzeit eine Arbeit und erhalten Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld, dann wenden Sie sich bitte an das Jobcenter.
- Bekommen Sie Kinderzuschlag, Wohngeld, Asylbewerberleistungen oder Sozialhilfe, dann beantragen Sie die Bildungs- und Teilhabeleistungen bei Ihrer Stadt- oder Amtsverwaltung über das Landesportal.
Weitere Informationen und Dokumente
Die Antragsformulare erhalten Sie auf dieser Website oder bei Ihren Beratungsstellen vor Ort.
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Mitmachen möglich machen!
Ob Sportvereine, Theatergruppen, Kindergärten, Schulen oder Nachhilfelehrer (Leistungserbringer): Wer beim Bildungspaket mitmachen und ein Angebot für bedürftige Kinder und Jugendliche bereitstellen möchte, kann dies durch die einmalige Registrierung in dem Online-System der "Bildungs Karte" ermöglichen.
Nutzung der "Bildungs Karte" durch den Leistungserbringer
Mit der Bewilligung der Leistungen aus dem Bildungspaket erhalten berechtigte Kinder und Jugendliche eine sogenannte "Bildungs Karte". Anhand der Kartennummer können registrierte Leistungserbringer (Sportvereine, Nachhilfeinstitute, Schulen, Volkshochschulen und so weiter) über das Online-System der "Bildungs Karte" den gewünschten Betrag von dem jeweiligen Guthaben abbuchen.
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- PDF-Datei: (PDF, 513 kB)
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Erreichbarkeit
Dienstags bis freitags von 9:00 Uhr bis 12:00 Uhr können Sie sich bei Frau Hagemeister telefonisch melden. Schreiben Sie auch gerne eine E-Mail.
Bearbeitungshinweise für Sozialämter
Kündigungsschutz
Wird ein Arbeitsverhältnis beendet, so besteht für Arbeitnehmer*innen ein allgemeiner Kündigungsschutz.
Informationen des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales
Bürger*innen-Service
Stellenangebote und Karriere beim Kreis
Alle Stellen- und Ausbildungsangebote des Kreises finden Sie auf unserer Karriereseite.
Bewerben Sie sich einfach und bequem online.
Ihre Anlagen wie Anschreiben oder Lebenslauf können Sie in allen gängigen Formaten hochladen.
Nicht das passende Stellenangebot dabei? Dann erwarten wir gerne Ihre Initiativbewerbung!
Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung!
Weitere Themen
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Eingliederungshilfe
Unterstützung für Erwachsene und Minderjährige mit Behinderung oder Suchterkrankung.
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Hilfe für behinderte / beeinträchtigte Menschen
Schulen, Werkstätten und Förderung für Behinderte und Beeinträchtigte.
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Schule, Aus- und Weiterbildung
Schulformen, Ausbildung, Förderungen, Fahrkarten, Volkshochschulen.
-
© Nine Winderlich
Gleichstellungsbeauftragte
Die Gleichstellungsbeauftragte ist Ansprechpartnerin für die Themen Frauen und Gleichstellung.
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Chancengleichheit und Vielfalt
Jeder Mensch wird akzeptiert und kann in der Gesellschaft gleichberechtigt und selbstbestimmt leben.
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Gesundheit
Impfungen, Amtsärztliche Gutachten, Sozialpsychiatrischer Dienst, "Superkeime", Vorsorge und Kinder- und Jugendmedizin.
Bürger*innen-Service
- Abmeldung einer Röntgeneinrichtung
- Altenhilfe: Angebote zur Unterstützung im Alltag
- Anerkennung als staatlich geprüfte Lebensmittelchemikerin oder staatlich geprüfter Lebensmittelchemiker beantragen
- Anerkennung einer ausländischen Berufsqualifikation als Laufbahnbefähigung für eine Tätigkeit als Landesbeamtin oder Landesbeamter beantragen (mit Onlineantrag)
- Anerkennung einer ausländischen Berufsqualifikation als Steuerfachangestellte oder Steuerfachangestellter beantragen
- Arbeiten in Druckluft: Anzeige