Abwasser und Dichtheit
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Überblick
Die Mitarbeiter*innen in diesem Bereich überwachen den Ordnungsgemäßen Betrieb der Abwasserbehandlungsanlagen.
Hierzu gehören unter anderem Kläranlagen und Klärteiche, Regenklär- und Regenrückhaltebecken, sowie die Überprüfung der Dichtheit von privaten Abwasserleitungen .
Sie sind zuständig für die Erteilung wasserrechtlicher Erlaubnisse und Genehmigungen, die für schadlose Einleitung in ein Oberflächengewässer, beziehungsweise in das Grundwasser notwendig sind. Darunter fällt auch die Versickerung von Niederschlagswasser in das Grundwasser.
Für die Bereiche, die nicht an das öffentliche Abwassernetz angeschlossen sind, beraten die Mitarbeiter*innen beim Bau und der Sanierung von Kleinkläranlagen und erstellen die erforderlichen Erlaubnisse.
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Sie wollen Ihr Niederschlagswasser versickern? Das müssen Sie tun!
Hinweis zur Nutzung: Wenn Sie innerhalb des Dokuments auf die gelben Kästen "Anzeige" oder "Erlaubnis" klicken, werden Sie zu den jeweilig entsprechenden Formularen weitergeleitet.
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Dichtheitsprüfung
Für private Grundstücksentwässerungsanlagen, die sich außerhalb von Wasserschutzgebieten und in Wasserschutzgebieten der Zone III B befinden, wurde die Frist für die Erstprüfung von privaten Grundstücksentwässerungsleitungen neu auf das Jahr 2040 festgesetzt.
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Wichtige Informationen und Kontakt
Wichtige Dokumente und Formulare
- PDF-Datei: (PDF, 90 kB)
- PDF-Datei: (PDF, 2.9 MB)
- PDF-Datei: (PDF, 600 kB)
- XLS-Datei: (XLS, 283 kB)
- XLS-Datei: (XLS, 281 kB)
Ansprechpartner*innen
- PDF-Datei: (90 kB)
Überwachung Klärteiche und Kläranlagen, Regenwasserbehandlung und Kanalisation
Amt Leezen; Städte Bad Segeberg, Norderstedt und Wahlstedt
Ämter Bornhöved,Trave-Land und Boostedt-Rickling; Stadt Bad Bramstedt
Ämter Bad Bramstedt-Land und Auenland Südholstein, Gemeinden Ellerau und Boostedt; Stadt Bad Bramstedt
Ämter Itzstedt und Kisdorf; Gemeinde Henstedt-Ulzburg
Überwachung Abwasserbehandlungsanlagen
- Abwasser: Überwachung von Abwasseranlagen (in Kommunen größer als 50 Einwohner*innen und kleiner als 5000 Einwohner*innen)
- Abwasser: Überwachung von Regenwasserbehandlungsanlagen und –einleitungen
- Durchsetzung der Mängelbeseitigung für die vorgenannten Anlagen
- Erlaubniserteilung für das Direkteinleiten von Niederschlagswasser auf nicht gewerblichen Einzelgrundstücken