Boden
Letzte Meldung
26.04.2023: Erörterungstermin im PFV Stadt Kaltenkirchen
Die Stadt Kaltenkirchen hat die Planfeststellung gemäß § 68 Absatz 1 WHG zum Kiesabbau durch Nassauskiesung beantragt. Antragsgegenstand ist die Verlängerung der Abbaufrist um 10 Jahre.
Überblick
Die Mitarbeiter*innen der unteren Bodenschutzbehörde erfassen und bewerten altlastverdächtige Flächen, Altlasten sowie Verdachtsflächen und Flächen mit schädlichen Bodenveränderungen und führen diese Flächen in einem Boden- und Altlasteninformationssystem ("Altlastenkataster"). Auf Antrag erteilen sie Antragstellern mit nachgewiesenem berechtigtem Interesse Auskünfte aus diesem Kataster.
Zu den weiteren Aufgaben gehören der vorsorgende Bodenschutz, dessen Beachtung insbesondere durch das Verfassen von fachtechnischen Stellungnahmen zu Bauleitplanungen und Baugenehmigungsverfahren sichergestellt wird und die Überwachung des Auf- und Einbringens von Materialien auf und in den Boden.
Die Mitarbeiter*innen begleiten
- Untersuchungen von Verdachtsflächen,
- die Eingrenzung von Schadensfällen und
- die Sanierungen von Boden- und Grundwasserschäden.
Sie beraten Grundstückseigentümer*innen beim Umgang mit Altlasten.
Wichtige Informationen und Kontakt
Wichtige Dokumente und Formulare
Online-Antrag: Auskunft aus dem Altlasten- oder Bodenschutzkataster
- PDF-Datei: (PDF, 887 kB)
- PDF-Datei: (PDF, 74 kB)
- PDF-Datei: (PDF, 84 kB)