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20.03:2025: Einschränkung des Gemeingebrauches auf der Trave

Ab dem 31. März 2025 wird der Gemeingebrauch auf der Trave zwischen Högersdorf bis zur Einsetzstelle Schwissel an der Brücke der Kreisstraße 12 bei Traventhal, Ortsteil Herrenmühle dahingehend eingeschränkt, dass es nicht zulässig ist, das Gewässer mit kleinen Fahrzeugen ohne Motorkraft, insbesondere Kanus, Kajaks oder sonstigen Paddelboote, zu befahren.

  • Datum: 20.03.2025

    Allgemeinverfügung über die Einschränkung des Gemeingebrauches auf der Trave (veröffentlicht am 20.03.2025)

19.03.2025: Verlegung eines Gewässers

Bekanntmachung gemäß § 5 Abs. 2 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG): Verlegung eines Gewässers untergeordneter Bedeutung, oberhalb des Gewässers a10 des Gewässerpflegeverbandes Ohlau.

  • Datum: 19.03.2025

    Verlegung eines Gewässers untergeordneter Bedeutung, oberhalb des Gewässers a10 des Gewässerpflegeverbandes Ohlau (veröffentlicht am 19.03.2025)

11.03.2025: Öffentliche Zustellung gemäß § 155 Landesverwaltungsgesetz

Es wird hiermit bekannt gemacht, dass für Herrn Uwe Erich Bennekemper-Knopp, letzte bekannte Anschrift Lübecker Straße 112, 23795 Bad Segeberg, unter dem Aktenzeichen 32.30321.0200.390112 ein Schriftstück vom 11.03.2025 der unteren Wasserbehörde des Kreises Segeberg – Der Landrat – hinterlegt wurde.

Das Schriftstück kann nach vorheriger Terminvereinbarung bei der unteren Wasserbehörde des Kreises Segeberg, Rosenstraße 28a, 23795 Bad Segeberg im Raum 2.46 eingesehen werden.

Es wird darauf hingewiesen, dass durch diese Bekanntmachung Fristen in Gang gesetzt werden können und hierdurch Rechtsverluste drohen.

Mit dieser Bekanntmachung gilt das Schriftstück als zugestellt.

Bad Segeberg, den 11.03.2025

Kreis Segeberg

Der Landrat          

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Die Mitarbeiter*innen beaufsichtigen Baumaßnahmen im und am Gewässer, betreuen Gewässerpflegeverbände und helfen bei der Planung von Gewässerentwicklungen, Konzepten und Maßnahmen.


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