Stundung durch Einräumung von Teilzahlungen (Ratenzahlungsvereinbarung): Online-Antrag
Sehr geehrte Bürger*innen,
sofern Sie aktuell nicht in der Lage sind eine offene Forderung des Kreis Segeberg in einem Betrag zu zahlen, ist es möglich einen Antrag auf Stundung durch Einräumung von Teilzahlungen (Ratenzahlungsvereinbarung) zu stellen.
Bitte füllen Sie hierzu die folgenden Felder aus und laden Sie gegebenenfalls die geforderten Unterlagen hoch.
Wir weisen darauf hin, dass nur vollständige Anträge bearbeitet werden können.
Sollten Sie Fragen oder Probleme haben können Sie uns gerne eine E-Mail schreiben.