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Presse und Bekanntmachungen

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Pressemitteilungen


17.04.2025: Kreisstraße K 45: Vollsperrung zwischen Krems II und Nehms

Kreis Segeberg. Der Kreis Segeberg saniert ab Montag, 28. April, die Fahrbahn der Kreisstraße K 45 (Segeberger Straße) zwischen den Gemeinden Krems II und Nehms auf einer Länge von rund 1,1 Kilometern. Die Baumaßnahme soll am 4. Juli abgeschlossen sein. Aus Gründen der Verkehrssicherheit, des Arbeitsschutzes und der Bauqualität können diese Arbeiten nur unter Vollsperrung stattfinden. Für den Durchgangsverkehr wird die Baustrecke deshalb gesperrt. Die Erreichbarkeit der Anlieger*innen kann während der Arbeiten nur eingeschränkt gewährleistet werden, direkte Anwohner*innen werden von der Baufirma vor Ort rechtzeitig durch Hauswurfzettel über mögliche Einschränkungen informiert.

Im Rahmen einer grundhaften Erneuerung werden die vorhandenen Asphaltschichten neu hergestellt und zusätzlich die gebundenen Tragschichten erneuert. Die Baukosten betragen rund 940.000 Euro.

Für die Dauer der Baumaßnahme wird eine Umleitungsstrecke eingerichtet. Diese verläuft ab dem Knotenpunkt (KNP) K 45/K 42 (Segeberger Straße/Bahnhofstraße) über die K 42 (Bahnhofstraße) – Blunk – KNP K 42/L 68 (Bahnhofstraße/Segeberger Straße) – L 68 (Segeberger Straße) – Groß Rönnau – KNP L 68/K 45 (Segeberger Straße/Segeberger Straße) – K 45 (Segeberger Straße) – KNP K 45/K 56 (Segeberger Straße/Dorfstraße).

Die Verkehrsführung wurde mit Polizei, Buslinienbetreiber, Rettungsdienst und Amtsverwaltung abgestimmt.

Die Kreisverwaltung bittet alle Verkehrsteilnehmer*innen, sich auf die Baumaßnahme einzustellen, der ausgeschilderten Umleitung zu folgen sowie um rücksichtsvolles Verhalten zum Schutz der Menschen auf der Baustelle.

Die Arbeiten sind wetterabhängig; terminliche Verschiebungen sind daher möglich.

Anwohner*innen und Verkehrsteilnehmer*innen bitten wir um Verständnis.

17.04.2025: Jugendämter im Süden Schleswig-Holsteins starten Kooperation

Kreis Segeberg. Kinder und Jugendliche zu schützen und Familien zu unterstützen – das ist die Kernaufgabe der Jugendämter. Was das im Einzelfall heißt, unterscheidet sich höchst individuell. Dennoch stehen die Jugendämter in den Kreisen vor sehr ähnlichen Herausforderungen. Deshalb haben sich in Schleswig-Holstein jetzt die Kreise Segeberg, Stormarn, Herzogtum Lauenburg und Pinneberg gemeinsam mit der Stadt Norderstedt in einem Kooperationsverbund der Jugendämter zusammengetan.

"Der Schutz von Kindern und Jugendlichen ist die vielleicht wichtigste und verantwortungsvollste Aufgabe, die wir als Verwaltung haben", sagt Christoph Helms, Leiter des Jugendamts im Kreis Pinneberg, stellvertretend für alle beteiligten Jugendamtsleitungen. "Indem wir unsere Kompetenzen bündeln und gemeinsame Lösungen entwickeln, verbessern wir unsere Fähigkeit, mit unterschiedlichen Herausforderungen gut und sicher umzugehen."

Bislang gibt es bundesweit nur einen weiteren Kooperationsverbund von Jugendämtern, nämlich im Landkreis Regensburg. Der Kooperationsverbund der vier Kreise und der Stadt Norderstedt geht also in Pionierarbeit voran.

Zu den konkreten Zielen der Kooperation zählt, die Unterbringungen im Rahmen von Inobhutnahmen sicherzustellen, aber auch die Koordination von Angeboten zu verbessern.

Den Schritt zur Kooperation haben die kommunalen Gremien der beteiligten Partner im ersten Quartal dieses Jahres beraten und beschlossen. Ein erster Meilenstein der Kooperation ist bereits erreicht: Gemeinsam haben die beteiligten Kreise in Norderstedt eine Einrichtung zur Inobhutnahme umgesetzt, die durch den Träger Perspektive aus Elmshorn betrieben wird.

"Wir haben lange um eine solche Kooperation gerungen. Ich freue mich, dass wir nun endlich starten und den Herausforderung gemeinsam mit vereinten Kräften begegnen können", sagt Andrea Terschüren, Leiterin des Jugendamtes im Kreis Segeberg.

14.04.2025: Bündnis fordert Fonds für Kinder- und Jugendhilfe - Kreis beteiligt

Kreis Segeberg. Ein breites Bündnis aus über 350 Expert*innen aus Wissenschaft, Fachpolitik sowie aus Jugendämtern und Einrichtungen ruft die neue Bundesregierung zu einem "Nationalen Fonds Kinder- und Jugendhilfe" auf. Auch das Jugendamt des Kreises Segeberg beteiligt sich daran. Mit dem auf zehn Jahre angelegten Fonds in Höhe von insgesamt zehn Milliarden Euro sollen dringend notwendige Investitionen in die kommunale Infrastruktur, den Kinderschutz und gleichwertige Lebensverhältnisse für junge Menschen in ganz Deutschland finanziert werden.

"Die Kinder- und Jugendhilfe umfasst Angebote von den Frühen Hilfen über Kindertagesstätten bis hin zum Kinder- und Jugendschutz und stellt damit die bedeutendste soziale Infrastruktur für alle jungen Menschen und Familien in Deutschland dar", sagt Andrea Terschüren, Leiterin des Segeberger Jugendamtes. Jährlich nutzen demnach Millionen Kinder, Jugendliche und Eltern Leistungen der Kinder- und Jugendhilfe, die von über 550 Jugendämtern, freien Trägern und Vereinen mit zusammen mehr als einer Million Fachkräften erbracht werden.

Bundesweit wurden im Jahr 2023 gut 1,2 Millionen junge Menschen und Familien durch eine erzieherische Hilfe erreicht. Knapp 65.000 Mal mussten Jugendämter eine Kindeswohlgefährdung feststellen und den betroffenen jungen Menschen verlässlich Schutz und Hilfe anbieten, knapp 700 waren es im Jahr 2023 allein im Kreis Segeberg. Dennoch werde diese zentrale Infrastruktur politisch oft nur als Anhängsel von Schule oder Familie betrachtet und erhalte nicht den nötigen Stellenwert.

"Deutschlandweit ist ein drastischer Investitionsstau zu spüren: Marode Einrichtungen, fehlende Betreuungsplätze und überlastetes Personal gefährden vielerorts eine verlässliche Infrastruktur für Kinder, Jugendliche und Familien. Und das darf nicht sein", so Terschüren, die wie ihre Mitstreiter*innen angesichts klammer Kassen vieler Städte und Kreise einen starken finanziellen Impuls des Bundes für unerlässlich hält, um eine bundesweite Kraftanstrengung für die Jugendhilfe zu ermöglichen.

Um die Kinder- und Jugendhilfe zukunftsfähig aufzustellen, skizziert das Bündnis vier strategische Schwerpunkte, in die die Fondsmittel fließen sollen:

1. Stärkung der kommunalen Infrastruktur: Ziel ist es, inklusive Angebote auf die Bedarfe von Kindern, Jugendlichen und Familien auszurichten, Doppelstrukturen abzubauen und Bürokratie zu reduzieren. Es werden interkommunale Zusammenarbeit und Modellprojekte angeregt, damit alle Kommunen voneinander profitieren können – etwa bei komplexen Hilfebedarfen.

2. Ausbau und Modernisierung von Einrichtungen: Mit Hilfe des Fonds sollen Kommunen nötige Sanierungen, energetische Modernisierungen und Erweiterungen ihrer Einrichtungen angehen können, die sie aus eigenen Mitteln kaum stemmen können. Dies schafft die Voraussetzungen dafür, dass Kinder und Jugendliche sich wohlfühlen und bestmöglich gefördert werden können.

3. Fachkräfteoffensive: Bundesweit mangelt es an Erzieher*innen, Sozialarbeiter*innen und weiteren Fachkräften. Der Fonds soll eine Fachkräfteoffensive unterstützen – von mehr Studien- und Ausbildungsplätzen bis hin zur beschleunigten Anerkennung ausländischer Berufsabschlüsse – und Programme zur Fachkräftegewinnung fördern.

4. Digitale Innovation und Entbürokratisierung: Mit Fonds-Mitteln sollen digitale Angebote und Beteiligungsprojekte für Jugendliche erprobt und etabliert werden. Gleichzeitig soll der Abbau von Bürokratie vorangetrieben werden – etwa durch klare Zuständigkeiten an Schnittstellen zwischen Jugendhilfe, Schule, Arbeitsförderung und Gesundheitssystem, damit Hilfen nahtlos greifen. Eine Digitalisierungsstrategie mit einheitlichen Standards und Fortbildungen soll die Verwaltung und Vernetzung in der Jugendhilfe modernisieren.

Das Bündnis schlägt vor, den Fonds organisatorisch als eigenständige Einheit auf Bundesebene aufzusetzen, um die Mittel strategisch und unbürokratisch vergeben zu können – analog zur Bundesstiftung "Frühe Hilfen". Jede Kommune würde daraus einen finanziellen Beitrag erhalten, orientiert an Einwohner*innenzahl, Sozialindikatoren und spezifischen Bedarfen.

"Es ist fünf vor zwölf und es kommt jetzt darauf an, mutig und mit Weitsicht in die Zukunft zu investieren", sagt Terschüren. "Und wer, wenn nicht unsere Kinder und Jugendlichen, sollte es uns wert sein?"

Der Aufruf sowie die stetig wachsende Liste der Unterzeichner*innen können beim Institut für Sozialpädagogische Forschung Mainz eingesehen werden.

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Coronavirus-Archiv

Bekanntmachungen


14.04.2025: Entschädigungssatzung 2020 inklusive 2. Änderung

07.04.2025: Förderung von Kindern in Tagespflege

Der Kreis Segeberg hat eine neue Satzung zur Förderung von Kindern in Tagespflege veröffentlicht.

  • Datum: 07.04.2025

    Kindertagespflege: Förderung von Kindern in Tagespflege (Satzung, veröffentlicht am 07.04.2025)

  • Datum: 07.04.2025

    Kindertagespflege: Vertretungsmodell - Förderung der Kindertagespflege (1. Anlage zur Satzung, veröffentlicht am 07.04.2025)

02.04.2025: Interessenbekundungsverfahren für die Durchführung der Erziehungsberatung

Die durchführende Stelle verfährt im Sinne des § 74 SGB VIII (Interessenbekundungsverfahren). Es handelt sich hierbei nicht um die Vergabe eines öffentlichen Auftrages.

Das Ziel dieses jugendhilfespezifischen Interessenbekundungsverfahrens ist es, Interessierte für das Angebot zu erkunden sowie die eingereichten Unterlagen zu prüfen, zu bewerten und einen Träger der freien Jugendhilfe für die Umsetzung der Leistung auszuwählen.

  • Datum: 07.04.2025

    Anforderungskatalog des Interessenbekundungsverfahren für die Durchführung der Erziehungsberatung nach § 28 SGB VIII im Kreis Segeberg ab dem 01.01.2026 (veröffentlicht am 02.04.2025)

  • Datum: 02.04.2025

    Fachleistungsbeschreibung Erziehungsberatung 01.01.2026 bis 31.12.2027 (veröffentlicht am 02.04.2025)

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Bekanntmachungen vor 2021


Bekanntmachungen, die vor dem 01.01.2021 veröffentlicht wurden, finden Sie in unserem Archiv.

Ältere Ausschreibungen und Vergaben werden an dieser Stelle nicht aufgehoben.

Archiv für Bekanntmachungen (bis 31.12.2020)

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