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Presse und Bekanntmachungen

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Pressemitteilungen


12.01.2026: Schulden- und Wohnungsnotlagenberatung: Neue Flyer

Kreis Segeberg. Der Kreis Segeberg hat zum 1. Januar 2026 neue Träger mit der Schuldenberatung sowie der Wohnungsnotlagenberatung beauftragt. Wir informierten Anfang Dezember über die beiden Themen und haben nun die neuen Flyer mit weiteren Informationen und Kontaktmöglichkeiten hinterlegt.

Die DRK Betreuungsdienste Segeberg gGmbH übernimmt künftig die Schuldenberatung. In der Wohnungsnotlagenberatung werden ab Januar weiterhin die Diakonisches Werk Altholstein GmbH und ebenfalls die DRK Betreuungsdienste Segeberg gGmbH für das Kreisgebiet tätig. Eine Ausnahme ist der Bereich der Stadt Norderstedt, die sich selbst um die Wohnungsnotlagenberatung kümmert.

Schuldenberatungsstellen für alle

Neu ist, dass nun mehr Menschen von den Beratungen profitieren können, da der berechtige Personenkreis erweitert wurde. Zukünftig ist jede*r Einwohner*in des Kreises Segeberg berechtigt, die Beratungsstellen in Anspruch zu nehmen. Eine Kostenübernahme durch den Kreis Segeberg erfolgt dabei neben Personen, die zu Beginn der Beratung Leistungen nach dem Zweiten oder Zwölften Sozialgesetzbuch erhalten, auch für Personen mit niedrigerem Einkommen. Hier helfen die Beratungsstellen bei der Ermittlung weiter.

Persönliche Lebenskrise, Scheidung, Krankheit, Arbeitslosigkeit: Die Gründe für eine Verschuldung sind vielfältig. Mitunter ist die betroffene Person dann finanziell nicht mehr in der Lage, fällige Raten pünktlich zu bezahlen. Auch die insgesamt steigenden Kosten in fast allen Lebensbereichen können Menschen in eine finanzielle Notlage bringen.

Die Mitarbeiter*innen der Schuldenberatungsstellen stehen kreisweit für Gespräche und Unterstützung bei drohender oder tatsächlicher Überschuldung zur Verfügung. In der persönlichen Beratung werden individuelle Lösungswege für die bestehenden Probleme aufgezeigt. Darüber hinaus sollen Aufklärungsangebote eine Überschuldung bereits im Vorfeld vermeiden.

Die Standorte der Schuldenberatungsstellen befinden sich in Bad Bramstedt, Bad Segeberg, Henstedt-Ulzburg, Kaltenkirchen und Norderstedt. Zusätzlich wird ein mobiler Beratungsbus das Angebot erweitern. Weitergehende Informationen gibt es auf der Internetseite des DRK sowie auf dem Flyer "Das Beratungsangebot der Schuldenberatungsstellen im Kreis Segeberg".

Schnelle Hilfe bei (drohender) Wohnungslosigkeit

Neben Schulden ist der (drohende) Verlust der eigenen Wohnung oder des Hauses eine besondere Belastung und stellt ebenfalls eine Notlage dar. Gründe können unter anderem eine Kündigung wegen Eigenbedarfs oder andere im Mietverhältnis liegende Schwierigkeiten sein. Von Wohnungslosigkeit bedrohte Menschen und Menschen, die keine Wohnung haben, erhalten im Kreis Segeberg in den Beratungsstellen der Wohnungsnotlagenberatung Unterstützung und schnelle Hilfe – insbesondere bei der Wohnungssicherung und -vermittlung.

Beratungsstandorte gibt es in Bad Bramstedt, Bad Segeberg, Bornhöved, Henstedt-Ulzburg, Kaltenkirchen und Wahlstedt. Zusätzlich wird auch hier ein mobiler Beratungsbus das Angebot erweitern. Weitergehende Informationen gibt es beim DRK und der Diakonie Altholstein sowie auf dem Flyer "Das Beratungsangebot der Wohnungsnotlagenberatung im Kreis Segeberg".


Informationsmaterial

  • Datum: 12.01.2026

    Schuldenberatung im Kreis Segeberg (Flyer)

  • Datum: 12.01.2026

    Wohnungsnotlagenberatung im Kreis Segeberg (Flyer)

Die ursprüngliche Mitteilung ist vom 9. Dezember 2025. In dieser waren die beiden Flyer nur angekündigt.

12.01.2026: Bezirksschornsteinfeger in Wittenborn und Norderstedt bleiben

Kreis Segeberg. Vinzenz Kieslich und Hilmar Glück bleiben Bezirksschornsteinfeger in ihren Kehrbezirken.

Vinzenz Kieslich ist seit dem 01.01.2012 Bezirksschornsteinfeger für den Kehrbezirk Wittenborn. Er ist damit zuständig für die Gemeinden Fahrenkrug, Högersdorf, Rotenhahn, Schackendorf, Wittenborn, Negernbötel sowie die Stadt Wahlstedt und einen Teil der Stadt Bad Segeberg.

Hilmar Glück ist ebenfalls seit dem 01.01.2012 als Bezirksschornsteinfeger in seinem Kehrbezirk tätig. Sein Einsatzgebiet in Norderstedt III umfasst Henstedt-Ulzburg und Teile Norderstedts.

"Mit Herrn Kieslich und Herrn Glück haben die Kund*innen für die Erledigung der hoheitlichen Aufgaben kompetente, erfahrene und fachliche Handwerker an Ihrer Seite. Beide wollen weiterhin gerne Ansprechpartner für Ihre Kund*innen sein und blicken mit viel Freude an ihrer Arbeit in die Zukunft", sagt Nick Rohlfshagen, zuständiger Mitarbeiter für das Schornsteinfegerwesen bei der Kreisverwaltung. Er hat die beiden per Handschlag zur gewissenhaften Erfüllung der Aufgaben verpflichtet.

Die Aufgaben der Bezirksschornsteinfeger*innen

Die bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger*innen müssen als unabhängige Sachverständige vor Inbetriebnahme neu errichteter oder geänderter feuerungstechnischer Anlagen deren Tauglichkeit und sichere Benutzbarkeit prüfen und bescheinigen, sofern nicht sie oder andere Angehörige ihres Betriebes diese verkauft oder eingebaut haben. Ebenso überwachen sie die Beseitigung festgestellter Mängel. Bei schweren Mängeln kann aus Sicherheitsgründen auch vorübergehend die weitere Nutzung einer Anlage bis zur Mängelbeseitigung untersagt werden, damit es zu keinem Personen- oder Sachschaden kommt.

Eine "Feuerstättenschau" lässt sich zwar vorübergehend verschieben, ist aber dennoch erforderlich. Denn: Wie die Sachverständigen bei der Hauptuntersuchung beim Kfz müssen die Bezirksschornsteinfeger*innen sämtliche Anlagen in den Gebäuden ihres Bezirkes zweimal innerhalb von sieben Jahren persönlich in Augenschein nehmen, damit die Betriebs- und Brandsicherheit gewährleistet bleibt. Dabei ist dann für den Immissionsschutz unter anderem auch der Schadstoffausstoß von Festbrennstofffeuerstätten zu messen. Statt einer Plakette wie beim Kfz erhalten Eigentümer*innen für alle Anlagen einen "Feuerstättenbescheid". Mit diesem wird festgesetzt, welche Schornsteinfegerarbeiten durchzuführen sind und innerhalb welchen Zeitraumes dieses bis zur nächsten Überprüfung zu geschehen hat.

Für die Kund*innen meist nicht erkennbar wacht der oder die bevollmächtigte Bezirksschornsteinfeger*in auch darüber, dass die notwendigen Arbeiten tatsächlich ausgeführt werden. Die Eigentümer*innen bekommen einen Durchführungsnachweis, den auch sie unterschreiben und damit bestätigen sollen, dass die Arbeiten auch tatsächlich ausgeführt wurden. Diesen Nachweis müssen sie fristgerecht an die Bezirksschornsteinfeger*innen weiterleiten, wenn sie von ihrem Wahlrecht zu einer oder einem anderen Schornsteinfeger*in Gebrauch machen. Kommen Eigentümer*innen diesen Pflichten nicht nach, riskieren sie ein (kostenpflichtiges) Einschreiten der Ordnungsbehörden.

Kontakte

Vinzenz Kieslich

Hilmar Glück

06.01.2026: Anmeldung für Stadt der Kinder 2026 ist möglich

Die nächste "Stadt der Kinder" steht wieder an. Sie findet vom 13. bis 17. Mai 2026 auf dem JugendZeltplatz Wittenborn statt.

Teilnehmen können alle Kinder von 10-14 Jahren, die ihren Wohnsitz im Kreis Segeberg haben.

Einmal in die Rolle einer*s Erwachsenen schlüpfen, den eigenen Traumberuf finden und mit dem verdienten Geld kaufen können was man möchte. Welches Kind träumt nicht davon einen Tag mal "groß" sein zu können und das Ganze miterleben zu dürfen. Wer glaubt, dass das nicht möglich ist, den*die belehren wir eines Besseren, denn in dem Demokratieprojekt "Stadt der Kinder" geht es genau darum.

120 Kinder im Alter von 10 bis 14 Jahren haben die Möglichkeit ihre eigene "Stadt der Kinder" aufzubauen. Dabei schlüpfen sie in verschiedenste Berufe, verdienen so ihr Geld und können dies auf dem Markt zum Beispiel für selbst gefertigte Produkte oder auch für Freizeitaktivitäten wieder ausgeben. Spielend werden ihnen so Demokratie, Geldverkehr, Arbeitsmarkt und Marktwirtschaft näher gebracht. Die Kinder werden dabei in vielfacher Weise an den Abläufen des Stadtspiels beteiligt und sie erfahren, wie sie selbst durch ihre Ideen und Handlungen das Miteinander in der Kinderstadt gestalten können. Auch das Stadtparlament mit Bürgermeister*in wird von den Kindern selbst gewählt und vertritt die Interessen der Kinder, indem es Lösungen für Herausforderungen und Fragestellungen findet, die im täglichen Zusammenleben für die Kinder ersichtlich werden.

Es werden noch Teamer*innen ab 16 Jahren und Zeltbetreuer*innen ab 18 Jahren gebraucht.

Auch Arbeitgeber* innen, Handwerker*innen und Firmen sind herzlich willkommen, den Kindern in einem 2-stündigen Workshop ihren Arbeitsbereich vorzustellen.

Eine Anmeldung für Kinder ist noch bis zum 28. Februar 2026 möglich.

Zur Anmeldung


Kontakt und weitere Infos

Weitere Infos für Kinder, Helfer* innen, Zeltbetreuer*innen und Arbeitgeber*innen gibt es auf der Homepage von Stadt der Kinder.

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Coronavirus-Archiv

Bekanntmachungen


07.01.2026: Antrag auf wasserrechtliche Erlaubnis

  • Datum: 07.01.2026

    Umweltverträglichkeitsprüfung: Antrag auf wasserrechtliche Erlaubnis der Heinrich Brandt Stahlbeton und Tiefbau GmbH & Co. KG (veröffentlicht am 07.01.2026)

    Die Heinrich Brandt Stahlbeton und Tiefbau GmbH & Co. KG, Rolandskoppel 18/20 in 24784 Westerrönfeld beantragt im Auftrag der LEG Entwicklung GmbH, Kronshagen, bei der unteren Wasserbehörde des Kreises Segeberg die Erteilung einer wasserrechtlichen Erlaubnis zur vorübergehenden Grundwasserabsenkung. Diese wird benötigt, um Leitungen und Schächte im Erschließungsgebiet B-Plan 67 in Bad Bramstedt verlegen zu können.

05.01.2026: Kommunalwahl 2023 (Nachrücken eines Kreistagsmitglieds)

  • Datum: 05.01.2026

    Kommunalwahl 2023: Nachrücken eines Kreistagsmitgliedes (Christine Dittberner, veröffentlicht am 05.01.2026)

    Herr Raimund Schulz hat sein Kreistagsmandat niedergelegt. Frau Christine Dittberner aus Rickling rückt als nächste Bewerberin des Listenwahlvorschlages von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - GRÜNE - in den Kreistag nach.

23.12.2025: Neue Satzungen verschiedener Gewässerpflegeverbände

  • Datum: 23.12.2025

    Gewässerpflegeverband Großenaspe-Wiemersdorf 2026 (Änderungssatzung, veröffentlicht am 23.12.2025)

    Die Satzung eines Gewässerpflegeverbandes regelt die rechtlichen Grundlagen seiner Existenz und Tätigkeit, insbesondere die Aufgaben (Gewässerunterhaltung), die Mitgliederstruktur, die Finanzierung, die Organe sowie die Pflichten der Mitglieder und Anlieger, um einen effizienten und rechtssicheren Betrieb der Gewässer zu gewährleisten.

  • Datum: 23.12.2025

    Gewässerpflegeverband Mözener Au 2026 (Satzung, veröffentlicht am 23.12.2025)

    Die Satzung eines Gewässerpflegeverbandes regelt die rechtlichen Grundlagen seiner Existenz und Tätigkeit, insbesondere die Aufgaben (Gewässerunterhaltung), die Mitgliederstruktur, die Finanzierung, die Organe sowie die Pflichten der Mitglieder und Anlieger, um einen effizienten und rechtssicheren Betrieb der Gewässer zu gewährleisten.

  • Datum: 23.12.2025

    Gewässerpflegeverband Ohlau 2026 (Satzung, veröffentlicht am 23.12.2025)

    Die Satzung eines Gewässerpflegeverbandes regelt die rechtlichen Grundlagen seiner Existenz und Tätigkeit, insbesondere die Aufgaben (Gewässerunterhaltung), die Mitgliederstruktur, die Finanzierung, die Organe sowie die Pflichten der Mitglieder und Anlieger, um einen effizienten und rechtssicheren Betrieb der Gewässer zu gewährleisten.

  • Datum: 23.12.2025

    Gewässerpflegeverband Schmalfelder Au 2026 (Satzung, veröffentlicht am 23.12.2025)

    Die Satzung eines Gewässerpflegeverbandes regelt die rechtlichen Grundlagen seiner Existenz und Tätigkeit, insbesondere die Aufgaben (Gewässerunterhaltung), die Mitgliederstruktur, die Finanzierung, die Organe sowie die Pflichten der Mitglieder und Anlieger, um einen effizienten und rechtssicheren Betrieb der Gewässer zu gewährleisten.

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Bekanntmachungen vor 2021


Bekanntmachungen, die vor dem 01.01.2021 veröffentlicht wurden, finden Sie in unserem Archiv.

Ältere Ausschreibungen und Vergaben werden an dieser Stelle nicht aufgehoben.

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