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Presse und Bekanntmachungen

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Pressemitteilungen


18.02.2026: Schnellere Bearbeitung von Bauanträgen - Neue Telefonzeiten

Kreis Segeberg. Die Bauaufsicht des Kreises passt ihre telefonische Erreichbarkeit an. Ziel ist es, Bauanträge künftig schneller und verlässlicher bearbeiten zu können – und damit Wartezeiten für Bürger*innen zu verkürzen.

Warum diese Änderung notwendig ist

In der Bauaufsicht ist das Arbeitsaufkommen in den vergangenen Monaten deutlich gestiegen. Gleichzeitig befinden sich mehrere neue Mitarbeiter*innen in der Einarbeitung. Telefonische Unterbrechungen führen dazu, dass komplexe Vorgänge – wie die Prüfung und Bearbeitung von Bauanträgen – immer wieder unterbrochen werden. Das kostet Zeit und verlängert Bearbeitungszeiten.

Was sich konkret ändert

Die telefonische Erreichbarkeit der Bauaufsicht wird daher einheitlich wie folgt geregelt: montags bis freitags von 8.30 Uhr bis 12 Uhr. Während dieser Zeiten werden eingehende Anrufe persönlich entgegengenommen und Rückrufbitten zeitnah bearbeitet. Außerhalb dieser Zeiten wird ein Anrufbeantworter geschaltet, der über die Telefonzeiten informiert.

Was ausdrücklich gleich bleibt

Persönliche Termine und Kund*innenverkehr sind weiterhin möglich und nicht eingeschränkt. Termine können individuell mit den Sachbearbeitern vereinbart werden – auch für außerhalb der allgemeinen Sprechzeiten der Kreisverwaltung. Die Telefonnummern der Mitarbeiter*innen bleiben unverändert und sind nach Gebieten aufgeteilt, nur mit dem Unterschied, dass nun außerhalb der Telefonzeiten der Anrufbeantworter geschaltet wird.

12.02.2026: Aktion Ofenführerschein: Jetzt Gutschein sichern

Kreis Segeberg. Noch mag sich der Winter nicht verabschieden. Draußen ist es klirrend kalt, drinnen bollert der Holzofen – für viele ist das der Inbegriff von Gemütlichkeit. Um diese auch rundum genießen zu können, sollte möglichst klimafreundlich und sparsam geheizt werden, ohne dabei übermäßige Emissionen und Geruchsbelastung für die Nachbarschaft zu produzieren. "Und das geht. Man muss nur wissen wie", sagt Kreis-Klimaschutzmanager Florian Garske. Der Kreis Segeberg setzt deshalb im Winter 2025/2026 die erfolgreiche Kampagne "Richtig Heizen mit Holz" fort. Fast 900 Bürger*innen aus dem Kreisgebiet haben bereits teilgenommen.

Um die lokale Luftverschmutzung durch eine optimierte Bedienung möglichst vieler der privat genutzten Holzöfen schnell und deutlich zu verringern und nebenbei die Geldbeutel der Betreiber*innen zu entlasten, stellt der Kreis Segeberg weitere Gutscheine für den Ofenführerscheinzur Verfügung. In einem rund 90-minütigen Online-Kurs auf der E-Learning-Plattform der Ofenakademie erhalten die Teilnehmer*innen Wissenswertes rund um den Kaminofen, effizientes Heizen und das dazugehörige Brennholz.

In Deutschland werden rund zwölf Millionen dieser sogenannten Einzelraumfeuerstätten betrieben. Mehr als elf Millionen davon sind handbeschickte Einzelraumfeuerstätten – der klassische Holzofen, wie er in jedem vierten Haushalt steht. Und diese sollen in Summe laut Umweltbundesamt für mehr als 20 Prozent aller menschenverursachten Feinstaubemissionen verantwortlich sein. "Der Einfluss auf diese Emissionen durch eine optimierte Nutzung der Holzöfen ist dabei gigantisch", sagt Garske. "Nach aktueller Forschungslage sei es möglich, die Feinstaubbelastung um 50 Prozent, den CO2-Ausstoß um bis zu 35 Prozent und die Menge organischer Schadstoffe um bis zu 50 Prozent zu reduzieren."

Der Kurs kann jederzeit begonnen, unterbrochen und später fortgesetzt werden. Am Ende gibt es einen kurzen Test. Wer den besteht, bekommt den Ofenführerschein, ein personalisiertes Umweltzertifikat. Wer das Angebot also kostenlos absolvieren will, kann direkt loslegen. Aber: Schnell sein lohnt sich, da die Anzahl der Gutscheine begrenzt ist.

10.02.2026: "Kulturkreis Segeberg" - Kulturpolitische Leitlinien in Kraft

Kreis Segeberg. Der Kreistag des Kreises Segeberg hat Anfang Oktober 2025 die Kulturpolitischen Leitlinien beschlossen und damit ein klares Zeichen für die Stärkung von Kunst und Kultur in der Region gesetzt. "Die Leitlinien sind ein zentraler Meilenstein der Kulturentwicklungsplanung und markieren einen wichtigen Schritt auf dem Weg zu einem ,Kulturkreis Segeberg‘", sagt Kulturentwicklungsplanerin Dr. Christine Künzel.

Grundlage des Beschlusses ist ein mehrjähriger Beteiligungsprozess: In zahlreichen Workshops, Kulturkonferenzen und Veranstaltungen haben Vertreter*innen aus Kunst, Kultur, Politik und Verwaltung gemeinsam die Themen erarbeitet, die für die zukünftige Entwicklung der Kulturszene im Kreisgebiet besonders wichtig sind. Im Mittelpunkt stehen dabei die Achtung und Bewahrung des kulturellen Erbes, die Sichtbarkeit kultureller Vielfalt, die Förderung kultureller Teilhabe sowie die Stärkung der kulturellen Identität im Kreis.

"Mit den Kulturpolitischen Leitlinien geben wir der Kultur im Kreis Segeberg eine klare Richtung und eine verlässliche Grundlage für die kommenden Jahre. Sie zeigen, dass Kultur kein freiwilliger Luxus ist, sondern ein zentraler Bestandteil von Lebensqualität, gesellschaftlichem Zusammenhalt und Zukunftsfähigkeit unserer Region", betont Künzel. "Kulturausgaben sind Investitionen in die Menschen, in Kreativität, in Demokratie und in die Attraktivität unseres Kreises."

Erarbeitet wurden die Leitlinien im interfraktionellen Arbeitskreis Kulturentwicklungsplanung. Sie dienen künftig als Basis für kulturpolitische Entscheidungen auf Kreisebene und orientieren sich an den Kulturpolitischen Leitlinien des Landes Schleswig-Holstein (2023) sowie an den gemeinsamen Zielen des Kulturpakts 2030.

In den Kulturpolitischen Leitlinien werden acht zentrale Schwerpunktthemen benannt, denen in Zukunft besondere Aufmerksamkeit gewidmet werden soll:

  • Wahrung und Wertschätzung des kulturellen Erbes
  • Vernetzung von Kulturakteur*innen und -institutionen über Sparten hinweg
  • Förderung kultureller Teilhabe und kultureller Bildung
  • Stärkung und Anerkennung des kulturellen Ehrenamtes
  • Entwicklung und Unterstützung der Kreativwirtschaft
  • Verbesserung der Erreichbarkeit von Kulturangeboten (Stichwort Mobilität)
  • Förderung kultureller Projekte und Institutionen im Kreis
  • Stärkung der kulturellen Infrastruktur insgesamt

Die Leitlinien basieren auf der Grundüberzeugung, dass Kultur ein wesentlicher Faktor für die Lebensqualität der Einwohner*innen ist und maßgeblich zur Attraktivität des Kreises beiträgt.

Die Kulturpolitischen Leitlinien sind zum 1. Januar 2026 in Kraft getreten. Ihre Umsetzung und Wirksamkeit werden durch die Kreisverwaltung dokumentiert. Dem zuständigen Fachausschuss des Kreistages wird jeweils zum Jahresende ein Bericht über den Stand der Umsetzung vorgelegt.

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Bekanntmachungen


17.02.2026: Neue Geschäftsordnung für die Behindertenbeauftragten

  • Datum: 17.02.2026

    Behindertenbeauftragte (Geschäftsordnung, veröffentlicht am 17.02.2026)

    Zur Wahrnehmung der Interessen der Menschen mit Behinderungen im Kreis Segeberg werden eine Beauftragte oder ein Beauftragter oder bis zu drei Beauftragte für Menschen mit Behinderungen durch den Kreistag bestellt.

12.02.2026: Besitzeinweisungsverfahren in Kaden

Das Ministerium für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport führt eine mündliche Verhandlung durch. 

Grundlage des Verfahrens ist das Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) i.V.m. dem Gesetz über die Enteignung von Grundeigentum (LEnteignG). Nach § 25 LEnteignG ist die Durchführung einer mündlichen Verhandlung in Besitzeinweisungsverfahren vorgesehen.

Termin

Freitag, den 13. März 2025 um 10.30 Uhr

im Ministerium für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport

Besprechungsraum 317

Düsternbrooker Weg 92, 24105 Kiel

Vollständige Information

  • Datum: 12.02.2026

    Besitzeinweisungsverfahren in Kaden (veröffentlicht am 12.02.2026)

    Das Ministerium für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport führt eine mündliche Verhandlung durch. Grundlage des Verfahrens ist das Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) i.V.m. dem Gesetz über die Enteignung von Grundeigentum (LEnteignG). Nach § 25 LEnteignG ist die Durchführung einer mündlichen Verhandlung in Besitzeinweisungsverfahren vorgesehen.

    © Ministerium für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport

03.02.2026: Geflügelpest: Ostholstein und Teile von Glasau betroffen

  • Datum: 03.02.2026

    Tierseuchenrechtliche Allgemeinverfügung vom 03.02.2026 (Geflügelpest/Sperrzone)

    In einer Legehennenhaltung in der Stadt Eutin im Kreis Ostholstein ist am 01.02.2025 der Ausbruch der hochpathogenen aviären Influenza (Geflügelpest) amtlich festgestellt worden. Zur Bekämpfung der Tierseuche ist um die Ausbruchsbetriebe eine Sperrzone einzurichten, die jeweils aus einer inneren Schutzzone mit einem Mindestradius von 3 km und einer äußeren Überwachungszone mit einem Mindestradius von 10 km um den jeweiligen Ausbruchsbetrieb herum besteht.

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Bekanntmachungen vor 2021


Bekanntmachungen, die vor dem 01.01.2021 veröffentlicht wurden, finden Sie in unserem Archiv.

Ältere Ausschreibungen und Vergaben werden an dieser Stelle nicht aufgehoben.

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