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Europawahlen

Das Europäische Parlament wird alle fünf Jahre in direkter Wahl gewählt. Ein einheitliches Wahlgesetz auf EU-Ebene existiert nicht. Die Abgeordneten werden daher in den Mitgliedstaaten nach unterschiedlichen nationalen Verfahren gewählt.

In Deutschland werden die 96 Abgeordneten in allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl nach den Grundsätzen der Verhältniswahl mit Listenwahlvorschlägen gewählt. Jede wahlberechtigte Person hat eine Stimme.

Jede Bürgerin und jeder Bürger der Europäischen Union kann im Land des Wohnsitzes an den Wahlen zum Europäischen Parlament teilnehmen. Sie oder er kann wählen (aktives Wahlrecht), aber auch gewählt werden (passives Wahlrecht).

Durch das unterschiedliche Wahlrecht in den einzelnen Mitgliedstaaten finden die Europawahlen nicht an einem einzigen Tag statt. In einigen Mitgliedstaaten der Europäischen Union wird traditionell an einem Werktag gewählt, in anderen an einem Sonntag.

Ergebnisse SH

Ergebnisse Kreis Segeberg


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