Inhalt

Presse und Bekanntmachungen

Falls Sie im Internet, in zum Beispiel WhatsApp-, Signal- oder Telegram-Gruppen und in den sozialen Netzwerken fragwürdige Informationen oder eindeutige Fake-News finden, teilen Sie diese bitte nicht. Vielen Dank!

RSS-Feed abonnieren

Pressemitteilungen


26.07.2024: Gutachterausschuss stellt aktuelle Bodenrichtwerte vor

Kreis Segeberg. Die Arbeitsgruppe "Bodenrichtwerte" des Gutachterausschusses für Grundstückswerte im Kreis Segeberg hat kürzlich die neuen Bodenrichtwerte vorgestellt. Die Werte sollen eine Hilfestellung für alle sein, die wissen wollen, was Grundstücke wert sind oder die nach Bauland Ausschau halten. Die Bodenrichtwerte sind darüber hinaus unter anderem auch für Banken und Sachverständige hilfreich, um Bewertungen durchzuführen.

Das Gremium, das unabhängig arbeitet, bezieht seine Daten aus tatsächlich getätigten Verkäufen. Das bedeutet, dass der Ausschuss nicht für die Regulierung der Preise zuständig ist, sondern vielmehr Richtwerte ermittelt, um eine Datengrundlage zu schaffen. "Für die Markttransparenz sind diese Werte sehr wichtig – vor allem in Zeiten steigender Grundstückspreise", sagt Gutachterausschuss-Vorsitzender Jan Gebel.

Gut 60 Prozent der Bodenrichtwerte im Kreis bleiben unverändert im Vergleich zu den Werten aus dem Jahr 2022. Etwa 14 Prozent der Werte sind gesunken und 26 Prozent gestiegen. "Die Änderungen sind allerdings sehr moderat und justieren die vor zwei Jahren teilweise relativ drastischen Sprünge", erläutert Gebel.

Bodenrichtwerte werden entsprechend der gesetzlichen Vorgaben im Zwei-Jahres-Rhythmus für baureifes, erschlossenes, unbebautes Land bekanntgegeben. Die Werte werden je nach Grundstücksnutzung in unterschiedliche Bereiche unterteilt: individueller Wohnungsbau (Einfamilienhäuser, Doppelhäuser), Reihenhäuser, Geschosswohnungen sowie Gewerbe- und Industriebauten.

Die Bodenrichtwerte von Einfamilienhäusern beziehen sich für das gesamte Kreisgebiet einheitlich auf eine Grundstücksgröße von 600 Quadratmetern. Damit ist eine Vergleichbarkeit möglich. Zudem lassen sich die Bodenrichtwerte auch mit denen in den Kreisen Herzogtum Lauenburg, Pinneberg und Stormarn ohne Umrechnungsfaktoren vergleichen, weil auch dort die Bodenrichtwerte auf Grundstücke mit einer Größe von 600 Quadratmetern abgeleitet sind.

In einigen Orten sind seit mehreren Jahren keine oder nur sehr wenige Grundstücke verkauft worden oder die Kaufverträge sind für die Auswertung nicht geeignet. Der Gutachterausschuss steht dann vor der Aufgabe, Bodenrichtwerte für diese Orte entsprechend der regionalen Verhältnisse und unter Berücksichtigung der allgemeinen Preisentwicklung sachgerecht abzuleiten.

Auffällig sei, dass in vielen Städten und Gemeinden über viele Jahre hinweg nahezu keine Reihenhäuser und Geschosswohnungen verkauft worden sind. Auch in diesen Fällen habe der Gutachterausschuss die Bodenrichtwerte unter Berücksichtigung der allgemeinen Preisentwicklung angepasst.

Im Bewertungszeitraum 2022 bis 2023 sind bei der Geschäftsstelle des Gutachterausschusses 458 Kaufverträge für unbebaute Grundstücke eingegangen. Davon waren 407 für eine Auswertung geeignet.

Die komplette Bodenrichtwertübersicht kann in zusammengefasster Fassung hier eingesehen werden:

Erläuterungen zu den Bodenrichtwerten

Übersicht Städte und Gemeinden

Übersicht Kreis Segeberg

Im Digitalen Atlas-Nord können Bodenrichtwerte digital abgerufen werden.

Schriftliche Bodenrichtwertauskünfte und die Abgabe von Bodenrichtwertübersichten sind gebührenpflichtig.

Zur Berechnung der Grundsteuer werden nach wie vor die Werte aus dem Jahr 2022 herangezogen.

Gutachterausschuss

Rosenstraße 28a
23795 Bad Segeberg


25.07.2024: Das Deutschland-Schulticket kommt!

Kreis Segeberg. Ab dem Schuljahr 2024/2025 wird es für alle Vollzeit-Schüler*innen mit Wohnsitz im Kreis Segeberg, die eine allgemeinbildende oder berufsbildende Schule besuchen, das vergünstigte Deutschland-Schulticket geben. Voraussetzung ist, dass sie keinen Anspruch auf eine vollfinanzierte Schüler*innenfahrkarte haben. Der Kreis Segeberg beteiligt sich mit 20 Euro pro Ticket und Monat. Das Ticket gilt im Nah-und Regionalverkehr in ganz Deutschland.

Im Folgenden beantworten wir die wichtigsten Fragen:

Welche Vollzeitschüler*innen können ein Deutschland-Schulticket bekommen ?

Berechtigt sind alle Schüler*innen

  • an allgemeinbildenden Schulen (Grund- und weiterführende Schulen, einschließlich Oberstufe),
  • an Förderzentren,
  • an anerkannten Ersatzschulen (Privatschulen),
  • an dänischen Schulen,
  • an berufsbildenden Schulen in Vollzeit (ohne Arbeitgeber*in),
  • in einer rein schulischen Ausbildung,

sofern sie keinen Anspruch auf eine Schüler*innenfahrkarte haben, deren Kosten ganz oder teilweise vom Schulträger oder dem Kreis Segeberg übernommen werden.

Hinweis: Ausgenommen vom Deutschland-Schulticket sind Schüler*innen in einem Ausbildungsverhältnis mit Arbeitgeber*in. Für diese gibt es das Azubi-Ticket.

Was kostet das Deutschland-Schulticket?

Das Deutschland-Schulticket kostet 49 Euro monatlich im Jahr 2024, Preisanpassungen ab 2025 sind möglich. Der Kreis Segeberg übernimmt für die vorstehend genannten Schüler*innen einen Kostenanteil von 20 Euro pro Monat, womit der/die Antragsteller*in einen Eigenanteil von derzeit 29 Euro zu übernehmen hat.

Wo kann das Deutschland-Schulticket beantragt werden?

Die Antragsstellung für das vergünstigte Ticket mit Gültigkeit ab dem 01.01.2025 wird voraussichtlich ab November 2024 über OLAV, dem Online-Antragsverfahren bei der Zentralen Stelle Schülerbeförderung beim Kreis Herzogtum-Lauenburg in Ratzeburg, möglich sein.

Antragsteller*innen können sein:

  • Eltern der Schüler*innen,
  • volljährige Schüler*innen oder
  • andere Erziehungsberechtigte der Schüler*innen.

Informationen rund um die Antragstellung werden rechtzeitig hier auf der Internetseite bekanntgegebe, zudem ebenfalls auf der OLAV-Homepage.

Übergangslösung: Erstattungsverfahren für den Zeitraum 01.09. bis 31.12.2024

Für den Zeitraum vom 01.09.24 bis 31.12.24 gibt es eine Übergangslösung.

Schritt 1:

Das Deutschlandticket muss von den

  • Eltern der Schüler*innen,
  • volljährigen Schüler*innen oder
  • anderen Erziehungsberechtigte der Schüler*innen privat gekauft und in voller Höhe (49 Euro Euro monatlich) vorfinanziert werden.

Hierzu ist der Abschluss eines Abo-Vertrages erforderlich. Erhältlich ist dieses beispielsweise beim Nahverkehrsverbund Schleswig-Holstein NAH.SH oder beim Hamburger Verkehrsverbund HVV

Mehr Infos, wie das Abo bestellt werden kann, werden NAH.SH und HVV noch bekanntgeben.

Schritt 2:

Die Eltern/volljährige Schüler*innen oder andere Erziehungsberechtigte der Schüler*innen kündigen das Abo rechtzeitig zum 31.12.2024 und stellen im Zeitraum November 2024 bis Januar 2025 einen Antrag auf Erstattung des Kreisanteils beim Kreis Segeberg.

Der Kreis Segeberg erstattet auf Nachweis rückwirkend für den genannten Zeitraum (01.09.24 bis 31.12.24) den Kreisanteil in Höhe von 20 Euro je erworbenen Monat. Dieses Rückerstattungsverfahren ist ausschließlich als Übergangslösung nur für diesen Zeitraum vorgesehen. Derzeit wird an einer technischen Lösung für eine Online-Antragstellung gearbeitet.

Im Herbst wird der Kreis Segeberg alle Informationen zur Antragstellung öffentlich bekanntgeben und die zuständigen Ansprechpartner*innen im Fachdienst Kita,Jugend,Schule,Bildung und Kultur benennen.

Welche Unterlagen sind später mit dem Antrag auf Erstattung des Kreisanteils einzureichen?

Zusätzlich zu den im Antrag abgefragten Daten wird folgendes benötigt:

  • Kopie des Schüler*innenausweises und
  • Nachweis über das gebuchte Deutschland-Schulticket.

Schritt 3:

Die Erstattungsbeträge werden im Laufe des ersten Quartals 2025 ausgezahlt.

Wo gibt es weitere Informationen rund um die Tickets für Schüler*innen?

Auf der Homepage www.ticket-olav.de sind aktuelle Informationen zum vergünstigten Deutschland-Schulticket und rund um das Schüler*innenfahrkartenverfahren zu finden.

24.07.2024: Blauzungenkrankheit: Veterinärbehörde empfiehlt Impfung

Kreis Segeberg. Nach Angaben des Landwirtschaftsministeriums in Kiel sind in diesem Jahr allein in Niedersachsen mehr als 90 Infektionen mit der Blauzungenkrankheit bei Wiederkäuern nachgewiesen worden. "Besorgniserregend ist, dass die Hälfte dieser Infektionen in den vergangenen vier Wochen festgestellt worden ist", sagt Leitender Kreisveterinär Markus Overhoff. Das Veterinäramt des Kreises Segeberg empfiehlt daher allen Rinder-, Schaf- und Ziegenhalter*innen die Impfung ihrer Tierbestände gegen die Infektion mit dem Serotyp 3 der Blauzungenkrankheit.

Parallel zur Impfung sollten die Tierhalter*innen Schutzmaßnahmen gegen Insekten ergreifen, weil die Virusinfektion laut Overhoff durch stechende Insekten wie Gnitzen und andere Mückenarten übertragen werden kann.

In den vergangenen zwei Wochen gab es eine massive Ausbreitung der Blauzungenkrankheit vor allem in Nordrhein-Westfalen, aber auch in Niedersachsen, zudem sind einzelne Fälle in Rheinland-Pfalz und Hessen bekannt (siehe Karte). "In Niedersachsen hat es bereits Fälle in der Lüneburger Heide mit geringer Entfernung zu Schleswig-Holstein und Hamburg gegeben", weiß Overhoff.

Viele Landwirt*innen mit erkrankten Tieren berichteten von Überforderung bei der intensiven Betreuung und Pflege der teils stark erkrankten Tiere. Tierarztpraxen seien in ihren Kapazitäten ausgeschöpft.

Stand 23. Juli sind in Schleswig-Holstein nur wenige Impfungen erfolgt: 7.604 Rinder in 49 Betrieben und 8.757 Schafe/Ziegen in 143 Betrieben. "Der Impfschutz ist also aktuell sehr unbefriedigend2, so der Kreisveterinär. Eine Impfpflicht gebe es allerdings nicht.

Die letzten Fälle im Kreis Segeberg gab es in den Jahren 2006 bis 2009, als ganz Deutschland von einem großen Seuchenausbruch betroffen war.

Die Blauzungenkrankheit ist eine virale Infektionskrankheit von Wiederkäuern wie Schafen, Rindern und Ziegen. Ihr Name leitet sich von der blauen Farbe (Zyanose) der Zunge, einem der Leitsymptome bei Krankheitsausbruch, ab. Die Erkrankung ist eine anzeigepflichtige Tierseuche. Für den Menschen besteht keine Ansteckungsgefahr, weshalb Fleisch- und Milchprodukte ohne Bedenken verzehrt werden können.


Mehr 

Coronavirus-Archiv

Bekanntmachungen


17.07.2024: Auslegung einer naturschutzrechtlichen Genehmigung (Kiesabbau)

Bekanntmachung gemäß § 4 Absatz 1 des Landesgesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (LUVPG) i. V. m. § 27 Absatz 1 Satz 1 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) i. V. m. § 74 Absatz 5 Satz 2 des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVfG)

Auslegung einer naturschutzrechtlichen Genehmigung: Kiesabbauverfahren der Hanebutt Erdarbeiten & Straßenbaustoffe GmbH

Auf Antrag der Hanebutt Erdarbeiten & Straßenbaustroffe GmbH, Segeberger Chaussee 7, 23816 Leezen, vom 01.07.2022 wurde gemäß § 17 Absatz 1 letzter Halbsatz Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) i. V. m. § 11a Landesnaturschutzgesetz (LNatSchG) der Kiesabbau durch Trockenabbau mit nachfolgender Wiederverfüllung in der Gemeinde Leezen, Gemarkung Krems I, Flur 1, Flurstück 17/1 genehmigt.

Die naturschutzrechtliche Genehmigung liegt mit einer Ausfertigung des Bescheids in der Zeit vom 18.07.2024 bis einschließlich, den 01.08.2024 in der Amtsverwaltung des Amtes Leezen, Hamburger Straße 28, 23816 Leezen, Zimmer 106, während der Öffnungszeiten (montags, dienstags, donnerstags und freitags 08:00 bis 12:00 Uhr sowie montags und dienstags 14:00 bis 16:00 Uhr und donnerstags 14:00 bis 18:00 Uhr) zu jedermanns Einsicht aus.

Zusätzlich ist die Einsichtnahme der naturschutzrechtlichen Genehmigung über das zentrale Informationsportal über Umweltverträglichkeitsprüfungen (UVP-Portal) unter uvp-verbund.de (Bundesland Schleswig-Holstein, Kategorie: Bergbau- und Abbauvorhaben, dauerhafte Speicherung von Kohlendioxid) unter folgendem Link möglich:

https://www.uvp-verbund.de/trefferanzeige?docuuid=6bd86d5f-b43d-4136-9be5-628a04e23fb0&q=Hanebutt&f=procedure%3Aprocedure_10_time%3Bprocedure%3Aprocedure_12_time%3Bprocedure%3Aprocedure_13_time%3Bprocedure%3Aprocedure_14_time%3Bprocedure%3Aprocedure_11_time%3B

Gegen die naturschutzrechtliche Genehmigung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist beim Kreis Segeberg - der Landrat, Hamburger Straße 30, 23795 Bad Segeberg, einzulegen.

Bad Segeberg, den 11.07.2024

Kreis Segeberg

Der Landrat          

Untere Naturschutzbehörde

Az.: 670026.6120.1608.22-0001

03.07.2024: Allgemeinverfügung (Schließung Förderzentrum Kastanienweg)

Das Förderzentrum für Soziale und Emotionale Entwicklung, die "Schule am Kastanienweg", Standort Kastanienweg 2 in 23795 Bad Segeberg, wird zum Schuljahresende 2023/2024 zum 31.07.2024 vollständig geschlossen.

  • Datum: 03.07.2024

    03.07.2024: Allgemeinverfügung (Schließung Förderzentrum für Soziale und Emotionale Entwicklung)

20.06.2024: Auslegung eines Planfeststellungsbeschlusses (Gewässerausbau)

Auf Antrag der Kieswerk Fischer GmbH & Co. KG, Moorblick 1, 23824 Tensfeld, vom 20.05.2021 wurde gemäß § 68 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) der aufgestellte Plan zum Gewässerausbau durch Freilegen von Grundwasser im Rahmen einer Unterwasserauskiesung festgestellt.

Der Planfeststellungsbeschluss liegt mit einer Ausfertigung des festgestellten Plans in der Zeit vom 28.06.2024 bis einschließlich, den 12.07.2024 in der Amtsverwaltung des Amtes Bornhöved, Am Markt 3, 24610 Trappenkamp, Raum A 22 während der Öffnungszeiten zu jedermanns Einsicht aus.

  • Datum: 20.06.2024

    20.06.2024: Auslegung eines Planfeststellungsbeschlusses (Kieswerk)

Mehr

Bekanntmachungen vor 2021


Bekanntmachungen, die vor dem 01.01.2021 veröffentlicht wurden, finden Sie in unserem Archiv.

Ältere Ausschreibungen und Vergaben werden an dieser Stelle nicht aufgehoben.

Archiv für Bekanntmachungen (bis 31.12.2020)

Dezember 2020

November 2020

Oktober 2020

September 2020

August 2020

Juli 2020

Juni 2020

Mai 2020

April 2020

März 2020

Januar 2020

Dezember 2019

November 2019

Oktober 2019

September 2019

August 2019

Juli 2019

Juni 2019

Mai 2019

April 2019

März 2019

Februar 2019

Januar 2019

Dezember 2018

Oktober 2018

September 2018

August 2018

Juni 2018

Mai 2018

März 2018

Februar 2018

Januar 2018

Dezember 2017

November 2017

Oktober 2017

September 2017

Juli 2017

Mai 2017

April 2017

März 2017

Februar 2017

Januar 2017

Dezember 2016

November 2016

Oktober 2016

September 2016

August 2016

Juli 2016

Mai 2016

April 2016

Januar 2016

Dezember 2015

November 2015

Oktober 2015

September 2015

August 2015

Juli 2015

Juni 2015

Mai 2015

März 2015

Februar 2015

Januar 2015

Dezember 2014

November 2014

März 2014

November 2013

August 2013

Juli 2013

Mai 2013

April 2013

März 2013

Februar 2013

Januar 2013

Dezember 2012

November 2012

September 2012

August 2012

Dezember 2011

Juni 2011

Mai 2011

April 2011