Gesundheit
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18.11.2025: Einfache Antragsstellung mit dem Servicekonto Schleswig-Holstein
Kreis Segeberg. Der Kreis Segeberg hat ein Informationsvideo über die Vorteile des Servicekontos Schleswig-Holstein (SH) erstellt. In diesem Video wird kurz erklärt, wie einfach eine Registrierung im Servicekonto ist und welche Dienste damit genutzt werden können. Das Video ist ab sofort auf der Homepage der Kreisverwaltung verfügbar.
Mit dem Servicekonto SH können Bürger*innen des Kreises Segeberg ihre Anträge einfacher, schneller und datenschutzkonform online stellen. Die Kreisverwaltung setzt verstärkt auf diese Lösung, um den digitalen Austausch zwischen den Bürger*innen und der Verwaltung sicher und noch unkomplizierter zu gestalten. Aus diesem Grund ist eine Registrierung sehr wichtig.
Sicher und komfortabel – das Servicekonto
Es gibt zwei Varianten des Servicekontos:
- Servicekonto (Basisangebot):
Für viele Online-Dienste reicht ein einfaches Servicekonto aus. Es ist schnell eingerichtet und benötigt lediglich eine gültige E-Mail-Adresse. So können Bürger*innen problemlos Anträge stellen, die keinen Identitätsnachweis erfordern.
- Servicekonto Plus (mit Identitätsnachweis):
Für Online-Dienste, die eine Identifizierung erfordern, gibt es das erweiterte Servicekonto Plus. Zur Registrierung benötigen Antragsteller*innen einen gültigen Personalausweis mit Online-Ausweisfunktion sowie die AusweisApp. Damit können die Bürger*innen sich entweder am Computer oder direkt auf ihrem Smartphone anmelden.
Die Kreis-Homepage als zentrale Anlaufstelle
Die Online-Dienste, die mit dem Servicekonto SH verknüpft sind, finden Bürger*innen auf der Kreis-Homepage. Online-Redakteur Robert Tschuschke empfiehlt: "Am besten nutzen Sie die Suchfunktion und geben dort Ihr Thema ein. Wenn es dazu eine Dienstleistung gibt, finden Sie dazu auch mehr und mehr einen Online-Dienst anstelle eines PDF-Antrags. Sie werden im nachfolgenden Schritt automatisch gefragt, ob Sie bereits im Servicekonto registriert sind."
Der Kreis Segeberg ist für rund 560 Dienstleistungen im Landesportal, dem sogenannten Zuständigkeitsfinder Schleswig-Holstein (ZuFiSH), zuständig. Rund 100 davon verfügen über einen Online-Dienst. Ziel ist es langfristig, möglichst alle Formulare in Online-Dienste umzuwandeln.
18.11.2025: Kreisverwaltung am 20. November nur eingeschränkt erreichbar
Kreis Segeberg. Aufgrund einer internen Veranstaltung ist die Kreisverwaltung Segeberg samt Außenstellen am Donnerstagnachmittag, 20. November, nur eingeschränkt erreichbar. Bereits bestätigte Termine behalten ihre Gültigkeit.
Außerhalb der Sprechzeiten erreichen Bürger*innen den Bereitschaftsdienst des Kreises in Notfällen über die Rufnummer 04121 80 190 701 der zuständigen Feuerwehreinsatz- und Rettungsleitstelle in Elmshorn.
12.11.2025: Podcast-Rückblick zur Woche der seelischen Gesundheit
Die Woche der seelischen Gesundheit, die rund um den 10. Oktober stattfand, war für Veranstalter*innen und Besucher*innen voller schöner Erlebnisse, Mitmachaktionen und Gedankenanstöße. Wir bedanken uns bei allen Teilnehmenden.
In einem Podcast vom Schleswig-Holsteinischen Ärzteblatt berichtet Frau Dr. Hakimpour-Zern über spannende Begegnungen während der Veranstaltungswoche und betont die Notwendigkeit, das Thema seelische Gesundheit aus der Tabu-Zone zu holen und in die Öffentlichkeit tragen.
ZuFiSH: Der Zuständigkeitsfinder Schleswig-Holstein mit Ansprechpersonen und weiteren Services
Der ZuFiSH ist das zentrale Informationsportal rund um Dienstleistungen, Online-Services, Ansprechpartner*innen und Dokumente, die die öffentliche Hand Ihnen als Bürger*in anbietet.
Themen zur Auswahl
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Wir über uns
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Amtsärztlicher Dienst
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Belehrungen nach dem Infektionsschutzgesetz
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Gesundheitsförderung
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Zahnärztlicher Dienst
Heilberufe & Medizinalkartei
Im Kreis Segeberg praktizierende Gesundheitsberufe sind meldepflichtig und werden in unserer Medizinalkartei erfasst.
Dies sind Physiotherapeut*innen, Ergotherapeut*innen, Hebammen, Podolog*innen und viele andere mehr.
Auch die Prüfung der Zulassungsvoraussetzungen zur Heilpraktiker*innenprüfung erfolgt im Fachdienst Gesundheit.
Wiederzulassungsrichtlinie für Schulen und sonstige Gemeinschaftseinrichtungen und Meldeformular
Blut- und Organspende: Leben retten ist ganz einfach!
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© DRK-Blutspendedienst Nord-Ost
Blutspende
Blutspenden retten Leben, denn Blut ist nicht künstlich herstellbar. Deshalb sind Patient*innen auf das stetige Engagement von Blutspender*innen angewiesen. Unter folgendem Link erfahren Sie mehr zum Thema Blutspende. Außerdem können Sie in Ihrer Region einen Spendetermin vereinbaren.
Mehr Informationen -
© Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA), Köln
Organspende
Das Bundesinstitut für Öffentliche Gesundheit hat 2022 bundesweit 4.004 Menschen gefragt, was sie über das Thema Organ- und Gewebespende denken. Die Befragung zeigt, dass viele der Organspende grundsätzlich positiv gegenüberstehen.
Mehr Informationen
Wichtige Informationen und Services
Interessante Links
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Beratung im Kreis Segeberg
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Bundesinstitutes für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM)
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Digitales Verwaltungsportal Schleswig-Holstein
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Gesund und zukunftsmunter Kreis Segeberg
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Gesunde Städte-Netzwerk
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Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung: Zahnmedizinische Behandlung von Geflüchteten aus der Ukraine
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Pflegestützpunkt im Kreis Segeberg
Bürger*innen-Service
- Änderung der Mitglieder in Haushalten mit Trinkwasserleitungen aus Blei mitteilen
- Amtsärztliche Untersuchung durchführen lassen
- Anzeige von Trinkwasseranlagen (u.a. auch sogenannte Hausbrunnen) und Nichttrinkwasseranlagen aufgeben
- Aufnahme in den Krankenhausplan eines Landes beantragen
- Badegewässerqualität - Kontrolle